Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhaltungssatzung „St. Benno-Viertel“ beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die im Februar 2019 auslaufen wird. Nach Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit leicht verändertem Umgriff, der einige Erweiterungen und Arrondierungen umfasst, mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten.
Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt überwiegend auf dem Gebiet des 3. Stadtbezirks (Maxvorstadt) und zu einem kleinen Teil im 9. Stadtbezirk (Neuhausen – Nymphenburg). Es erstreckt sich von der Nymphenburger Straße im Süden bis zur Dachauer Straße im Norden sowie von der Lazarettstraße im Westen bis zur Sandstraße im Osten. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum. Aktuell gibt es in München insgesamt 22 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 277.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 154.000 Wohnungen leben.
Unter www.muenchen.de/stadtplanung, Stichwort „Erhaltungssatzungen“, sind weitere Informationen zu finden. Dort ist auch die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München – 30 Jahre Milieuschutz, 2017“ zum Download abrufbar.