Bürgerbüros
Anfrage Stadträtinnen Sabine Bär und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 30.7.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Beantwortung Ihrer Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Bürgergänge zu den Bürgerbüros sind nach aktueller Gesetzeslage vermeidbar bzw. könnten die Anliegen auch über künftige Onlineangebote erledigt werden?
Antwort:
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bietet das Bügerbüro bereits folgende Dienstleistungen online an:
Anträge auf die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften, das Einrichten von Übermittlungssperren und die Abfrage des Bearbeitungssachstands eines bestellten Personalausweises oder Reisepasses.
Noch in diesem Jahr wird es außerdem möglich sein, sich bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets online umzumelden. Zur Änderung der Ausweisdokumente werden die Bürgerinnen und Bürger allerdings weiterhin persönlich im Bürgerbüro vorsprechen müssen.
Darüber hinaus wäre rechtlich nur noch die Abmeldung ins Ausland möglich. Diese kann jedoch auch postalisch erfolgen, so dass hier ohnehin keine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Für die Zukunft ist mit einer stetigen Erweiterung der Rechtsgrundlagen für Online-Dienste zu rechnen, da das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Behörden verpflichtet, sämtliche Verwaltungsvorgänge bis zum Jahresende 2022 online anzubieten.
Unabhängig davon verfügen derzeit jedoch nur wenige Bürgerinnen und Bürger über die technischen Voraussetzungen sich elektronisch zu identifizieren, so dass sie einen Teil der Online-Dienste faktisch nicht in Anspruch nehmen können. Dies betrifft die identifizierungspflichtigen Anträge auf die Ausstellung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften und wird künftig auch die Ummeldung betreffen.Das Bürgerbüro wird deshalb in naher Zukunft Selbstbedienungsterminals in den Wartebereichen aufstellen, die die auf dem Personalausweis gespeicherten elektronische Daten auslesen können, so dass zumindest hier das komplette Online-Angebot zur Verfügung steht.
Frage 2:
Gibt es weiteres Potential, Abläufe zu vereinfachen?
Antwort:
Die großen Parteiverkehrsbereiche des KVR, namentlich das Bürgerbüro, die Ausländerbehörde, die Zulassungsstelle und die Führerscheinbehörde führen seit März diesen Jahres eine Organisationsuntersuchung durch, innerhalb derer alle Abläufe in den Organisationseinheiten sowie das Aufgabenspektrum der Fachdienststellen auf Optimierungsmöglichkeiten untersucht werden. Hier fließen unter anderem die bereits existierenden e-Government-Potenzialanalysen für die einzelnen Bereiche, Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement sowie die Erkenntnisse aus der Befragung anderer Kommunen ein. Eine breite Mitarbeiterbeteiligung soll ebenfalls dazu dienen, Vereinfachungsmöglichkeiten in den Verwaltungsabläufen zu identifizieren.
Frage 3:
Welche gesetzlichen Änderungen würden eine Verwaltungsvereinfachung ermöglichen?
Antwort:
Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes in 2015 wurde die persönliche Vorsprache zur Anmeldung verpflichtend. Die Wiederabschaffung dieser Pflicht würde zu einer erheblichen Reduzierung der persönlichen Vorsprachen führen.
Zu einer Verwaltungsvereinfachung würde es darüber hinaus führen, wenn Meldebescheinigungen nicht mehr behördlich gesiegelt werden müssten, sondern an privaten PCs ausgedruckt werden könnten. Das Bundesinnenministerium lässt bereits Planungen in diese Richtung erkennen.
Außerdem prüft das Bundesinnenministerium derzeit, ob Reisepässe und Personalausweise elektronisch „von zu Hause“ beantragt werden können und/oder ob ein Direktversand der Ausweispapiere von der Bundesdruckerei an die Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann.
Beides würde zu einer enormen Verwaltungsvereinfachung führen.Beim Ausbau der Online-Dienste darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass damit gewisse, bisher nicht abschließend einschätzbare Sicherheitsrisiken einhergehen. Dies betrifft insbesondere die Identifizierung von Personen, die Erkennbarkeit von Indizien für unrechtmäßiges Handeln (z.B. Passfälschungen) und die online-Datenübermittlung an sich. Die persönliche Vorsprache bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter sowie eine besonders gesicherte Datenübermittlung gewährleistet demgegenüber einen anerkanntermaßen hohen Sicherheitsstandard.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend und abschließend beantworten.