Auflademöglichkeiten für E-Rollstühle
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Christian Müller, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 21.9.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Stadtverwaltung, „in eigenen Einrichtungen und gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband Auflademöglichkeiten für E-Rollstühle zu prüfen“.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft wegen der Zuständigkeit der Fachreferate für die Ausübung des Hausrechts und der Abwicklung des laufenden Betriebs in städtischen Gebäuden vor Ort eine laufende Angelegenheit. Deren Besorgung obliegt nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich Ihnen in Briefform antworte und zu Ihrem Antrag Folgendes mitteile:
Ich habe im Sinne Ihres Antrags mit beiliegenden Schreiben alle städtischen Referate und den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, DE-HOGA Bayern e.V., gebeten, bei Bedarf Personen, die auf einen E-Rollstuhl angewiesen sind, eine Auflademöglichkeit für den Akku anzubieten.
Mein Anliegen war, für diese Thematik zu sensibilisieren. Eine gesonderte Ladeinfrastruktur muss hierzu nicht eingerichtet werden. Da der Ladevorgang je nach Gerätetyp bis zu acht Stunden dauern kann, wird es sich in der Regel nur um ein Zwischenladen im Notfall handeln.
Der Ladevorgang kann unkompliziert mittels eines individuellen, zum Rollstuhl gehörenden Ladegeräts, über die normale Steckdose erfolgen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.