Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr I: Projekt für eine weitere interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cumali Naz, Alexander Reissl, Helmut Schmid, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 8.5.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thoms Böhle:
Sie beantragen:
„Die Stadt unterstützt ein Projekt der Freiwilligen Feuerwehr zur Gewinnung von Nachwuchs aus der Migrationsbevölkerung.“
Ihren Antrag vom 8.5.2015 begründen Sie folgendermaßen:
„Vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr weniger geläufig, so dass ein Projekt zur interkulturellen Öffnung sehr sinnvoll ist und sowohl finanziell als auch mit dem Zugang zu der städtischen Infrastruktur für Jugendliche unterstützt werden sollte.“
Da zeitgleich mehrere Anträge zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr gestellt wurden, war vorgesehen diese gemeinsam zu bearbeiten. Deshalb beantragte die Branddirektion eine entsprechende Fristverlängerung, die Ihrerseits auch dankenswerter Weise gewährt wurde.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich jedoch Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei der weiteren Bearbeitung des o.g. Antrags zeigte sich nun, dass der Inhalt Ihres Antrags eine laufende Angelegenheit i. S. v. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO i. V. m. § 22 GeschO betrifft, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt.
Zu Ihrem Antrag nimmt das Kreisverwaltungsreferat daher wie folgt Stellung:
Seit vielen Jahren sind auch Menschen mit Migrationshintergrund in der Freiwilligen Feuerwehr München tätig. Die Anfragen von Menschen mit Migrationshintergrund für ein Engagement in der Jugendfeuerwehr und in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr haben sich in den vergangenen Jahren auch leicht erhöht. Die Freiwillige Feuerwehr rückt als ehrenamtliche kommunale Institution auch zunehmend in das Blickfeld von Organisationen, die sich um die Integration und Unterstützung geflüchteter Personengruppen kümmern und hier eine sinnvolle Möglichkeit für eine Integration sehen.Allerdings stellt das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr bzw. der vollumfängliche Einsatz als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann nach der geltenden Gesetzeslage und der hierzu bestehenden Rechtsprechung zum einen besondere Anforderungen an die gesundheitliche und charakterliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, welche mitunter anhand von medizinischen Eignungsuntersuchungen und behördlichen Nachweisen, wie z.B. einem Führungszeugnis, vom Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr geprüft und anerkannt werden müssen.
Das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr München bietet grundsätzlich bereits heute ein Umfeld bzw. einen Raum, in dem sich Bürgerinnen und Bürger aus der Migrationsbevölkerung willkommen, akzeptiert, respektiert und geborgen fühlen können. Dennoch müssen alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von deren Abstammung und Herkunft, die bestehenden Erwartungen an dieses Ehrenamt erfüllen.
Das aktive Feuerwehrehrenamt verlangt zum anderen ein hohes Maß an persönlichem Engagement und zeitlicher Flexibilität, nicht nur für die Einsatztätigkeit, sondern auch für die zum Erhalt der Einsatzbereitschaft erforderlichen Tätigkeiten an den Fahrzeugen und Einsatzgeräten, im Feuerwehrgerätehaus oder auch in Heimarbeit, die nur mit einer zeitlich anspruchsvollen und kostenintensiven Ausbildung erfolgen können. Grundvoraussetzung ist dabei das Beherrschen der Deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Neben den sprachlichen Problemen stellen darüber hinaus ganz alltägliche Umstände, wie beispielsweise der ungesicherte Aufenthaltsstatus bei Geflüchteten, eine Hürde dar, gerade aus diesem Personenkreis Begeisterte zu gewinnen, die dauerhaft an den erforderlichen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen und die erforderlichen Prüfungen dann erfolgreich absolvieren können. Für manche Geflüchteten ist auch schon das schnelle Erreichen des Feuerwehrgerätehauses im Alarmierungsfall problematisch, da deren Wohnorte nicht nahe genug am Feuerwehrgerätehaus sind, meist kein Kfz zur Verfügung steht oder die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt.
Aus diesen Gründen kann ein solches Projekt nach vielen Diskussionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr München und ihrer Jugendfeuerwehr nicht ohne fachliche Expertise und intensive Betreuung von Organisationen und Stellen, die hier eine umfangreiche Erfahrung haben, erfolgen. Die Öffnung für Migrantinnen und Migranten der ersten Generation benötigt eine umfassende Beschäftigung mit den verschiedensten Aspekten,für die es in der Feuerwehr München keinerlei qualifiziertes Personal gibt, das ein Pilotprojekt aufsetzen könnte.
Die Freiwillige Feuerwehr München wird daher über das Sozialreferat und im Arbeitskreis zum Bürgerschaftlichen Engagement versuchen, Ansprechpartner für dieses Themenfeld zu gewinnen.
Die erforderlichen Maßnahmen werden sicherlich eine Stadtratsbefassung erforderlich machen, da zu jetzigem Zeitpunkt bereits nach ersten Diskussionen mit den oben genannten Einrichtungen sich so ein Projekt nicht ohne finanzielle und personelle Ausstattung lösen lässt.