Was kostet den Münchner Bürger die Grüne Ideologie
Anfrage Stadtrat Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 1.10.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 28.9.2018 führten Sie u. a. als Begründung aus: „(…) Die Stadtwerke München GmbH (SWM) ist mit einem Anteil von 25% Miteigentümer des Kraftwerkes Isar 2. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft des Münchner Stadtrats hat in seiner Sitzung vom 25.9.2018 gegen die Stimmen der Grünen den Ankauf von Reststrommengen beschlossen.
Ohne den Zukauf von Reststrommengen könnte das Kraftwerk Isar 2 im Jahre 2020 stillgelegt werden. Da jedoch der Mehrheitsaktionär (E.ON) von der Möglichkeit Reststrommengen zu kaufen Gebrauch machen wird, hätte ein Verzicht der SWM keine Stilllegung vor dem 31.12.2022 zur Folge. Ein Verzicht der SWM hätte zur Folge, dass sich der Münchner Bürger weiter an den Kosten des Kraftwerkes beteiligen müsste, im Gegenzug jedoch keine Erträge aus der Stromerzeugung generieren könnte. (...) Die Grünen im Münchner Stadtrat haben sich trotzdem – aus ideologischen Gründen – gegen den Erwerb von Reststrommengen ausgesprochen.“
Die in Ihrer Anfrage gestellte Frage kann anhand einer Stellungnahme der SWM wie folgt beantwortet werden:
Frage:
Hätte der Münchner Stadtrat im Sinne der Grünen Partei entschieden und den Kauf von Reststrommengen abgelehnt, welcher „finanzielle Schaden“ (entgangene Einnahmen) wäre der SWM und damit München entstanden?
Antwort der SWM:
„Die Stadtwerke München GmbH (SWM) ist Miteigentümerin in Höhe eines Anteils von 25% am Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2). Die weitere Miteigentümerin mit einem Anteil in Höhe von 75% ist die PreussenElektra GmbH (PEL), die auch für die eigenverantwortliche Betriebsführung des KKI 2 insgesamt zuständig ist.
Der Stadtrat hat am 4.10.2018 (Vollversammlung) dem Erwerb von Reststrommengen durch die SWM zugestimmt. Mit erworbenen Elektrizitätsmengen könnte das KKI 2 somit von ca. Mitte 2020 bis Ende 2022 durch den Stromverkauf und die Erbringung von Systemdienst-leistungen Erträgeerwirtschaften, die erforderlich sind, um die fixen Kosten zu decken. Die fixen Kosten liegen für die SWM im o.g. Zeitraum in einem beachtlichen zweistelligen Millionenbereich. Ihren Anteil an den fixen Kosten müsste die SWM auch dann tragen, wenn sie auf eine eigene Stromerzeugung verzichten würde und nur PEL weiter Strom im KKI 2 erzeugt.
Eine noch exaktere, belastbare Bestimmung eines möglichen wirtschaftlichen Nachteils ist aktuell leider nicht möglich, nachdem wesentliche Einflussgrößen, wie etwa insbesondere der Preis für den Erwerb von Reststrommengen im oben genannten Zeitraum noch nicht bekannt sind.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.