Wirtschaftlichkeit von Sandreinigung und Sandaustausch erneut prüfen
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 27.4.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 27.4.2018 Folgendes beantragt: „Das Baureferat wird beauftragt, dem Stadtrat die Wirtschaftlichkeit von Sandreinigung gegenüber Sandaustausch auf städtischen Spielplätzen, als auch auf Bezirkssportanlagen, Beachvolleyballplätzen und Fallschutzbereichen zu prüfen sowie auch die CO2-Bilanz beider Verfahren gegenüberzustellen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.4.2018 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
In Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf das Antwortschreiben des Baureferats vom 29.4.2015 zur Anfrage von Frau Stadträtin Grimm vom 17.3.2015 in der gleichen Sache.
Das Baureferat stellte damals dar, dass es sich maschinelle Sandreinigungsverfahren zuletzt vor sechs Jahren vorführen ließ. In Ihrem aktuellen Antrag führen Sie aus, dass es nach fast zehn Jahren an der Zeit sei, die modernen Verfahren zu evaluieren.
Nach aktuellen Recherchen des Baureferats gibt es seit der Markteinführung in den 90er Jahren keine wesentliche Weiterentwicklung der Sandreinigungsmaschinen. Daher haben die Ausführungen unseres Antwortschreibens vom 29.4.2015, auf die damalige Anfrage von Frau Stadträtin Grimm, weiterhin Bestand.
Folgendes wurde damals u.a. geantwortet:
„...Grundsätzlich ist die Anwendung von maschinellen Sandreinigungsverfahren aus Sicht des Baureferats möglich, allerdings hat sich bei Vorführungen auch gezeigt, dass die Maschinen störanfällig sein können und dass die Effizienz des Verfahrens stark abhängig ist von der Ausformung der Sandspielbereiche und der Menge und Anordnung der Einbauten (Spielhäuschen, Backtische etc.). Feste Fremdkörper wurden zu einem großen Teil abgetrennt; bei kleineren organischen und in Zersetzung befindlichen Verunreinigungen, die die optische Qualität und die Struktur des Sandes negativ beeinflussen, ist dies nur zum kleineren Teil möglich. Die mikrobiellen Eigenschaften des Sandes werden durch eine maschinelle Sandreinigung nicht verbessert...
...Kosten und Nutzen eines maschinellen Sandreinigungsverfahrens schwanken stark in Abhängigkeit von der Zugänglichkeit der Anlage, der Flächengröße und der Dichte an Spielgeräteeinbauten in der Fläche. Auch ist die Notwendigkeit einer Reinigung in feuchten, beschatteten Bereichen höher als auf sonnenexponierten Spielplätzen. Bei regelmäßiger jährlicher Anwendung von maschinellen Sandreinigungsverfahren ließen sich die Kosten unter Berücksichtigung der beim Baureferat (Gartenbau) praktizierten Sandverwertung um etwa ein Viertel reduzieren. Es ist aber zu berücksichtigen, dass bei der maschinellen Sandreinigung bei weitem nicht die Sandqualität erreicht werden kann wie beim konsequenten Austausch gegen neuen, vollkommen unbelasteten Sand. Dadurch relativiert sich die Einsparung erheblich. Das vom Baureferat praktizierte Verfahren ist damit in der Gesamtschau eine auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung...
...Verfahren zur Sandreinigung mit speziellen, selbstfahrenden Kleinmaschinen, die den Sand bis zur Sohle aufnehmen, Fremdkörper absieben und diesen wieder in die Sandgrube zurück befördern, gibt es schon seit längerer Zeit. Die Reduzierung der Austauschintervalle auch unter Einsatz einer maschinellen Sandreinigung war seit 1993 immer wieder Gegenstand von Diskussionen über mögliche Einsparungen. Letztlich wurde jedoch die derzeitige Vorgehensweise beibehalten, weil die Mehrzahl der Münchner Bürgerinnen und Bürger diese Häufigkeit des Austausches erwartet und nicht möchte, dass man gerade bei Kindern Einsparungen vornimmt und auch das Referat für Gesundheit und Umwelt hiermit übereinstimmt (s. Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 27.9.2007 ‚Krankheitserreger im Spielsand‘, Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 10721)...“
Als neuen Aspekt gegenüber der Anfrage aus dem Jahr 2015 bitten Sie, die CO2-Bilanz beider Verfahren, Sandaustausch gegenüber Sandreinigung, darzustellen. Dabei zielen Sie beim Sandaustausch auf die CO2-Emissionen durch den Ab- und Antransport mit dieselbetriebenen LKWs ab.
Da frischer Sand zumeist aus dem Raum Manching bei Ingolstadt bezogen wird und der ausgetauschte Sand, zu einem erheblichen Teil, innerhalb des Stadtgebiets einer Wiederverwertung als Zuschlagsstoff für vom Baureferat selbst erzeugte Komposterden und Baumsubstrate zugeführt wird, halten sich beim Sandaustausch die Transportstrecken in Grenzen.Die ebenso mit einem Verbrennungsmotor betriebenen Sand-Reinigungsgeräte emittiert gleichfalls CO2. Zu bedenken wäre auch, dass die mit Verbrennungsmotor betriebenen Maschinen zur Sandreinigung vor Ort, auf Spielplätzen in Wohnquartieren, Kindertagesstätten und Schulen kontinuierlich über Stunden, bei größeren Spielplätzen mit komplexeren Einbauten im Sandbereich, ggf. sogar über Tage hinweg, eingesetzt werden müssten. Dies ging neben der Emission von Abgasen auch mit einer Lärmemission einher.
Zur Erstellung einer belastbaren CO2-Bilanz bedürfte es zahlreicher Parameter bzgl. der Kraftstoffverbräuche und Emissionen bei beiden Verfahren. Da diese Parameter kaum ermittelbar sind, kann eine CO2-Bilanz nicht erstellt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Situation in den letzten zehn Jahren nicht geändert hat und der Sandaustausch nach wie vor die geeignetste Möglichkeit darstellt, für Kinder auf ihren Spielplätzen ein optimales Hygieneniveau zu gewährleisten. Sobald sich neue Entwicklungen bei der maschinellen Sandreinigung abzeichnen, wird das Baureferat diese untersuchen und ggf. dem Stadtrat zur Verwendung vorschlagen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.