MBQ 3: Begleitung von Mittelschülern mit gefährdetem Schulabschluss
Antrag damaliger Stadtrat Georg Schlagbauer (CSU-Fraktion) vom 27.10.2014
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag vom 27.10.2014 fordern Sie das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um Mittelschülerinnen und Mittelschüler zu unterstützen, deren Schulabschluss gefährdet ist. Durch eine frühzeitige Identifikation von entsprechenden Jugendlichen soll der Bedarf an einem niedrigschwelligen Unterstützungsangebot ermittelt und ein erfahrener Träger für die Umsetzung des Angebotes identifiziert werden.
Wir mussten für die Beantwortung des Antrags mehrmals um eine Verlängerung bitten, weil eine umfassende stadtinterne Abstimmung sowie eine Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und der Agentur für Arbeit zur Ermittlung der Bedarfslage notwendig waren.
Über das Münchner Jugendsonderprogramm fördert das Referat für Arbeit und Wirtschaft seit dem Jahr 2000 die „Servicestelle Berufsbezogene Jugendarbeit“ des Kreisjugendrings München-Stadt. Das an der Schnittstelle Schule – Ausbildungs-/Arbeitswelt tätige Projekt bietet in Kooperation mit Freizeitstätten Lerngruppen und Vorbereitungskurse für den (Qualifizierenden) Mittelschulabschluss, den mittleren Schulabschluss, Bewerbungstrainings sowie Beratung und Begleitung bei der beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen an. Freizeitstätten werden bei der Organisation und Durchführung der Maßnahmen, bei dem Aufbau von Kooperationen mit Schulen und bei der Weiterentwicklung berufsbezogener Arbeit und Angebote unterstützt. Geeignete Honorarkräfte werden durch die Servicestelle organisiert und eingearbeitet. Bei besonderen Problemlagen leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts Einzelfallberatung, Clearing und die Weiterführung der berufsbezogenen Fallarbeit. Zielgruppe des Projekts sind Mittelschülerinnen und Mittelschüler der 7., 8., 9. und 10. Jahrgangsstufe, deren Schulabschluss gefährdet ist.Das Projekt erreichte 2017 mit seinen Angeboten zur Verbesserung des Schulabschlusses und zur Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in die Ausbildung insgesamt 800 Jugendliche. Es wurden 40 Lerngruppen zur Vorbereitung auf den Qualifizierenden Mittelschulabschluss und 32 Intensivlernkurse in den Oster- und Pfingstferien an insgesamt 20 Freizeitstätten durchgeführt. Acht Lerngruppen wurden zur Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss für 33 Schülerinnen und Schüler, die den M-Zug besuchen, angeboten. Durch die Teilnahme an einer von insgesamt zwölf Lerngruppen für die 7. und 8. Jahrgangsstufe konnten 44 Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Leistungen verbessern. Außerdem wurden 13 Bewerbungstrainings und ein Assessmentcenter mit insgesamt 203 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 35 Münchner Mittelschulen veranstaltet. Die Servicestelle arbeitet ausgesprochen erfolgreich. Rund 60% der Jugendlichen haben den Qualifizierenden Mittelschulabschluss erworben und weitere 28% den erfolgreichen Mittelschulabschluss. Bei den Mädchen und Jungen, die den M-Zug besuchen, konnten 100% den Mittleren Schulabschluss ablegen.
Die Angebote der Servicestelle werden stark nachgefragt und genutzt. 2017 nahmen 800 Schülerinnen und Schüler aus 39 Mittelschulen, vier Berufsvorbereitenden Schulen und fünf Förderschulen die Lernförderung in Anspruch und konnten ihre schulischen Leistungen verbessern. Das Jugendsonderprogramm des MBQ sorgt mit diesem Projekt dafür, dass Münchner Mittelschülerinnen und Mittelschüler in großer Zahl eine umfangreiche Unterstützung beim Erreichen eines erfolgreichen Schulabschlusses erhalten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.