Das Sozialreferat wird Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern über eine Erstattung der Unterbringungskosten für alle anerkannten Flüchtlinge aufnehmen. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrats jetzt beschlossen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 16. Mai 2018, in der der BayVGH die Gebührenregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften des Freistaates für unwirksam erklärt. In der Beschlussbegründung verweist der BayVGH darauf, dass die primäre Zuständigkeit für die Unterbringung anerkannter Asylberechtigter beim Freistaat liegt. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das bedeutet, dass es keine freiwillige Leistung des Freistaates gegenüber den Kommunen ist, diese Menschen unterzubringen, wenn sie auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung finden, sondern dass der Freistaat für diese Unterbringung zuständig ist. Natürlich werden wir als Stadt trotzdem unserer Verpflichtung nachkommen, den Freistaat bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Aber der Freistaat muss für die Kosten der Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen im Wohnungslosensystem aufkommen und nicht die einzelnen Kommunen.“
Der Freistaat erstattet der Landeshauptstadt München derzeit die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Asylverfahren und für aner- kannte Flüchtlinge, die noch in Flüchtlingsunterkünften der Stadt untergebracht sind. Darüber hinaus befinden sich derzeit zirka 2.000 anerkannte Asylbewerber in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Deren Unterbringungskosten zahlt bisher vollständig die Landeshauptstadt. Gleiches gilt für die heranwachsenden anerkannten Flüchtlinge und aus humanitären Gründen aufgenommene Flüchtlinge, die in Wohnprojekten untergebracht sind. Derzeit bereitet das Amt für Wohnen und Migration eine Kostenaufstellung für diese Personengruppe nach den verschiedenen Unterbringungsformen vor.
Auf Ebene des Bayerischen Städtetags, der die Position der Landeshauptstadt München teilt, haben bereits Gespräche mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration stattgefunden. Eine abschließende Regelung konnte jedoch noch nicht gefunden werden. Das Sozialreferat wird zunächst in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag auf dem Verhandlungswege klären, in welchem Umfang sich der Freistaat der Rechtsansicht des BayVGH anschließt und zu einer Kostenerstattung auch für diesen Personenkreis bereit ist. Sollte sich hierbei keine einvernehmliche Lösung erzielen lassen, zieht das Sozialreferat auch eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit in Erwägung.