Verabschiedungsräume in den Einrichtungen der Münchenstift zur Verfügung stellen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 24.7.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass „der Oberbürgermeister beauftragt wird, in den städtischen Pflegeheimen dafür zu sorgen, dass je Einrichtung mindestens ein Verabschiedungsraum (kein Verfügungsraum, der anderweitig genutzt wird) zur Verfügung steht.“
Diese Angelegenheit betrifft vor allem das operative Geschäft der MÜNCHENSTIFT GmbH und fällt nicht in die satzungsgemäße Zuständigkeit der durch den Stadtrat vertretenen Gesellschafterin und somit des Oberbürgermeisters.
Dennoch möchte ich Ihr Anliegen vom 24.7.2018 gerne wie folgt per Brief beantworten:
Die Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT GmbH teilte uns mit, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern der städtischen Gesellschaft nach deren Pflege- und Betreuungsleitbild eine möglichst hohe Alltagsnormalität und damit ein Sterben in der ihnen vertrauten Umgebung, begleitet von den vertrauten Pflegepersonen, ermöglicht werden soll. Es wird folglich großer Wert darauf gelegt, dass die Menschen, die in den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH leben, in ihrem Zimmer sterben und sich deren Angehörige, soweit möglich und gewünscht, auch dort verabschieden können. Die Pflegekräfte sind dazu angehalten, den Raum dem Anlass entsprechend herzurichten, so dass ein persönlicher, würdiger Abschied ermöglicht wird.
Dies bedeutet, dass in einem Doppelzimmer der zweiten Bewohnerin/dem zweiten Bewohner auch ermöglicht wird, in ein anderes Zimmer umzuziehen, wenn die Mitbewohnerin/der Mitbewohner im Sterben liegt.
Zu diesem Zweck wird in jedem Haus ein sog. Verfügungszimmer vorgehalten.
Zusätzliche Abschiedsräume will die MÜNCHENSTIFT GmbH dagegen in den Häusern mit einer sehr hohen Quote an Einzelzimmern nicht einrich-ten, da ihre Konzeption die Möglichkeit der Sterbebegleitung im eigenen Wohnraum befürwortet.
Auch die städtische Heimaufsicht/FQA verfolgt nicht mehr die Bereitstellung von Abschiedsräumen, außer in den wenigen alten, großen Häusern mit einer Vielzahl von Doppelzimmern, um auf jeden Fall einen ehrwürdigen Abschied zu ermöglichen.
Der Vorfall, der Sie nach unserer Kenntnis zu diesem Antrag veranlasste, entstand aus dem Unwissen einer neuen Mitarbeiterin über das Vorhandensein des Verfügungszimmers, das in jener Nacht auch frei gewesen wäre. Dies war leider ein einmaliges Versehen, das bei einem Personalwechsel nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
Bisher gab es nach Auskunft der Geschäftsführung keine vergleichbaren Probleme und es konnte immer die für die Mitbewohnerin/den Mitbewohner gewünschte Lösung gefunden werden. So ist es auch sehr oft so, dass die/der zweite Bewohnerin/Bewohner die/den Sterbenden nicht allein lassen will und deshalb auch nicht umziehen möchte.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass sowohl aus konzeptionellen Gründen als auch aufgrund mangelnden Bedarfs in den Häusern der MÜN-CHENSTIFT GmbH in der Regel keine Verabschiedungsräume vorgehalten werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.