Barerstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Theresienstraße verkehrsberuhigen
Antrag Stadträte Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 12.12.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Ihr Antrag hat die Prüfung und Darstellung zum Ziel, inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Barerstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Theresienstraße möglich ist. Dabei sollte die Barerstraße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden, jedoch für Busse, Trambahn und Radverkehr weiterhin befahrbar bleiben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Sie begründen Ihren Antrag mit der entsprechenden Entwicklung des Kunstareals im Rahmen der modifizierten Alternative 5. Mit der Aufhebung der Einbahnregelung sowohl in der Gabelsbergerstraße als auch in der Theresienstraße bieten sich ausreichende Alternativrouten, um das Stadtquartier ohne große Umwege zu durchqueren.
Derzeit besitzt die Barerstraße eine wichtige Erschließungsfunktion im Stadtbezirk 3 (Maxvorstadt) und vor allem im Bereich des sogenannten Kunstareals zwischen Gabelsbergerstraße, Theresienstraße und Türkenstraße. Das Kreisverwaltungsreferat sieht allein auf Grund dieser Erschließungsfunktion straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, entsprechend Ihrem Antrag den Individual- und Wirtschaftsverkehr in der Barerstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Theresienstraße auszusperren und sie nur noch von ÖPNV und Radfahrern befahren zu lassen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sieht ebenfalls keine Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung aus verkehrsplanerischer Sicht.
Die Planungen zur Alternative 5 sehen eine unveränderte Verkehrsführung in der Barerstraße vor. Einerseits besteht der Wunsch des Tourismusamtes, in der Barerstraße eine Haltezone für Reisebusse für Touristen zu schaffen, um den Reisegruppen einen direkten Zugang zu den Museen zu ermöglichen. Durch eine neue Bushaltestelle für Reisebusse wird ebenfalls dem Wunsch der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) nachgekommen, die Haltestellen für den Linienbusverkehr und der Touristenbusse zu trennen. Andererseits wären, bedingt durch eine Sperrung der Barerstraße, anden benachbarten Knotenpunkten Leistungsfähigkeitsprobleme durch verlagerte Fahrbeziehungen zu erwarten.
Wie oben ausgeführt, lässt sich Ihr Wunsch nach einer verkehrsberuhigten Barerstraße im Bereich des Kunstareals nicht umsetzen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.