Wohnungsbauaktivitäten der Landeshauptstadt München ins richtige Licht rücken
Anfrage Stadträte Christian Müller und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 21.08.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(l) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 21.08.2018 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Die Erledigung der Anfrage innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist war nicht möglich, da der Freistaat Bayern um Auskünfte zu einigen Fragen gebeten werden musste. Terminverlängerung wurde beantragt.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Einem aktuellen BILD-Interview der stellvertretenden bayerischen Mini- sterpräsidentin und Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr – Ilse Aigner – zufolge, hat die Landeshauptstadt München in den vergangenen Jahren versäumt, genügend für den Wohnungsbau zu tun. Wir bitten die Stadtverwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen hinsichtlich des Bezugszeitraumes 1997 bis 2017:“
Frage 1:
Wie viele Wohnungen sind auf den Flächen des Freistaates gebaut worden?
Antwort:
Nachdem der Landeshauptstadt München keine Statistiken vorliegen und eine Erhebung für den gewünschten Zeitraum mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, wurde der Freistaat hierzu um Auskunft gebeten. Nach Aussage des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wird über die Anzahl der gebauten Wohnungen auf Flächen des Freistaats, die dieser zur Errichtung von Wohnraum zur Verfügung gestellt hat, keine Statistik geführt.
Frage 2:
Wie viele Wohnungen sind für Studentinnen und Studenten gebaut worden?
Antwort:
Laut Aussage des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wurden in den Jahren 1997 bis 2017 mit staatlichen Mitteln die Schaffung von 5.753Wohnplätzen durch Neu- und Umbau in der Landeshauptstadt München unterstützt.
Frage 3:
Wie viele Wohnungen sind für Staatsbedienstete gebaut worden?
Antwort:
Laut Aussage des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind in den Jahren 1997 bis 2017 von der Stadibau GmbH 1.663 Wohnungen für Staatsbedienstete in der Landeshauptstadt und 666 im unmittelbaren Umkreis von München errichtet worden.
Frage 4:
Für welche Standorte hat die CSU Hochhäuser vorgeschlagen?
Antwort:
Nach Recherchen im Internet haben sich auch Vertreter der CSU in der in den letzten Jahren wieder intensiver geführten Debatte für den Bau von Hochhäusern ausgesprochen (unter anderem im Juli 2017 Bürgermeister Josef Schmid und im Herbst 2018 die seinerzeitige Staatsministerin Ilse Aigner), wobei nicht über konkrete Standortvorschläge berichtet wurde.
Frage 5:
Wie viele Wohnungen hat die Landeshauptstadt München im gleichen Zeitraum gebaut?
Antwort:
In der Landeshauptstadt München sind in den Jahren 1997 bis 2017 insgesamt 126.820 Wohnungen fertiggestellt worden. Davon entfielen auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften 13.120 Wohneinheiten.
Frage 6:
Welche Mittel hat die bayerische Staatsregierung in den letzten 20 Jahren in den Münchener Wohnungsbau investiert beziehungsweise hat die Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Laut Aussage des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Bayerische Staatsregierung in den Jahren 1997 bis 2017 der Bewilligungsstelle München für die Wohnraumförderung bei der Landeshauptstadt München insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zur Bewilligung von Anträgen auf Neu- und Umbau von Mietwohnungen, Neubau und Erwerb von Eigenwohnun-gen sowie Neu- und Umbau von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind auch die Mittel, die für die Förderung von Wohnplätzen für Studierende eingesetzt wurden, sowie die Mittel, die die Landeshauptstadt im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms erhalten hat.
Im gleichen Zeitraum 1997 bis 2017 stellte die Landeshauptstadt München circa 2,07 Milliarden Euro an städtischen Mitteln zur Verfügung, wobei circa 964 Millionen Euro auf Finanzhilfen und circa 1.043 Millionen Euro auf Mindererlöse bei der Vergabe von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau entfielen. Bei den Grundstücksmindererlösen mussten die Jahre 1997 bis 2000 geschätzt werden, da dieser Zeitraum nicht statistisch erfasst ist.
Frage 7:
Welche Initiativen gab es von Seiten der bayerischen Staatsregierung, um Planungsverfahren der Landeshauptstadt München zu beschleunigen?
Antwort:
Laut Aussage des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hat sich die Staatsregierung auf Bundesebene im Zuge der BauGB-Novelle 2017 mit Nachdruck und erfolgreich für die Neuregelung des Paragraph 13b BauGB eingesetzt. Durch diese Regelung wurde der Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens erheblich ausgeweitet, soweit durch Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll: Diese Bebauungspläne können nun auch für ortsrandnahe Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, sofern die überbaute Grundfläche weniger als 10.000 Quadratmeter beträgt. Mit dem beschleunigten Verfahren kann insbesondere eine schlankere Bürgerbeteiligung verbunden werden, zudem entfallen die förmliche Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie die Notwendigkeit eines Ausgleichs von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.
Für die Landeshauptstadt München ist bislang aufgrund vorrangiger Prioritäten von größeren Bebauungsplangebieten die Bedeutung des Paragraph 13b BauGB jedoch kaum bis wenig relevant.