Mit dem Fassadenpreis zeichnet die Landeshauptstadt München Eigentümerinnen und Eigentümer aus, die die Fassaden ihrer historischen Gebäude durch vorbildliche Renovierungs- und Gestaltungsmaßnahmen wieder in „neuem altem“ Glanz erstrahlen lassen und damit das unverkennbare Münchner Stadtbild bewahren. Im Jahr 2019 wird der Fassadenwettbewerb nunmehr zum 46. Mal durchgeführt.
Wettbewerbsgegenstand sind in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführte beziehungsweise fertiggestellte Renovierungen von Stuckfassaden der Gründerzeit und des Jugendstils, Renovierungen von Fassaden anderer Bauepochen bis einschließlich 1950er Jahre, Renovierungen von Fassaden denkmalgeschützter Bauten nach 1960 sowie Fassadenmalereien.
Teilnahmeberechtigt sind sowohl private Eigentümer von Gebäuden auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München als auch die öffentliche Hand (Stadt, Staat und Kirchen einschließlich zuzuordnender Anstalten, Gesellschaften, Körperschaften, Stiftungen etc.). Kriterien bei der Beurteilung der Fassaden sind Originalität, Gestaltungsreichtum und Erhaltungsaufwand, farbliche Gestaltung, künstlerische und handwerkliche Qualität der Ausführung sowie die stadtgestalterische Bedeutung.
Über die Preisverleihung entscheidet der Stadtrat nach Anhörung einer ehrenamtlichen Gutachterkommission.
Nähere Informationen sind unter http://t1p.de/Fassadenpreis abrufbar. Telefonische Auskunft erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde unter Telefon 233 - 237 39, -252 59, oder -248 48. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2019.