Die Stadtkämmerei erinnert alle Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2019 zu entrichtende Hundesteuer am Dienstag, 15. Januar, fällig wird. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Wer sich künftig für die Möglichkeit eines Lastschrifteinzugs entscheidet, dem werden die festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, erfolgt die Belastung des Bankkontos zum nächsten Werktag. Es wird gebeten, für Kontendeckung zu sorgen.
Wurde bereits ein SEPA Basis Lastschriftmandat erteilt, werden die Forderungen zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mit der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID DE 34 LHM 00 00 00 15 55 6 durch die Landeshauptstadt München abgebucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt die Hundesteuersatzung vom 18. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 3. November 2017, gilt. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.
Anmeldung und Abmeldung
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn aufgenommen hat oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – anzumelden. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden.
Unter www.muenchen.de/hundesteuer findet sich im Bereich „Formulare“ sowohl die Möglichkeit der Onlineanmeldung wie auch ein pdf-Dokument, das ausgedruckt per Fax an die Nummer 233 - 203 56, schriftlich an das Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München oder persönlich montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11, Zimmer 304, eingereicht werden kann. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihm der Hund abhanden gekommen oder der Hund verstorben ist oder nachdem der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.
Hundesteuersatz
Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund im Jahr 100 Euro. Kampfhunde werden mit einem Satz von 800 Euro im Jahr besteuert. Auskünfte zu Erlass und Befreiung von der Hundesteuer werden unter der Rufnummer 233 - 281 18 erteilt.
Anlegen einer Hundesteuermarke
Zur Kennzeichnung eines angemeldeten Hundes gibt das Kassen- und Steueramt bei der Anmeldung des Hundes ein Hundezeichen aus. Der Hundehalter darf seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit dem sichtbar befestigten gültigen Hundezeichen umherlaufen lassen.
Durchführung von Kontrollen
Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes überprüfen im Außendienst in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, ob die Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund bei der Steuerbehörde der Stadt angemeldet haben.
Bei Missachtung der Vorschriften können Verwarnungsgelder beziehungsweise Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren Fällen können Verstöße als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Erhebung der Hundesteuer
Die Landeshauptstadt München macht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Möglichkeit Gebrauch, Hundesteuerbescheide nicht jährlich, sondern nur in den Fällen zu erlassen, wenn sich Änderungen, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken, ergeben. Es ist zu beachten, dass keine gesonderte schriftliche Zahlungserinnerung mehr ergeht.
Auskünfte
Wer einen Hund anmelden möchte oder weitere Informationen zur Hundesteuer wünscht, kann sich an die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes, Herzog-Wilhelm-Straße 11, unter der Rufnummer 233 - 281 18 wenden. Telefonisch erreichbar ist die Sachbearbeitung von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zusätzlich von 13 bis 15Uhr.
Für ein sauberes München
In München gibt es mehr als 37.000 Hunde. Sie produzieren täglich einige Tonnen Hundekot. Was die meisten Hundebesitzerinnen und -besitzer nur allzu oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.
Die oft verbreitete Meinung der Hundehalter, die Hundesteuer werde zur Beseitigung des Hundekots erhoben, ist falsch. Die Hundesteuer dient ebenso wie die übrigen kommunalen Steuern der Finanzierung des allgemeinen Haushalts der Stadt.