Oktoberfest – Finanzierung auf solide Füße stellen Teil ll Musterklage über Kosten der Terrorabwehr auf dem Oktoberfest
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei)
vom 5.6.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Landeshauptstadt München eine Musterklage anstreben soll, um Kosten zur Terrorabwehr zu übernehmen. Es solle juristisch geklärt werden, ob der Staat eine ihm zugeordnete originäre Aufgabe (Sicherheit, Terrorabwehr etcetera) auf Private übertragen und als Sicherheitsbehörde anordnen dürfe.
In der Antwort zu Ihrem Antrag Nummer 14-20 / A 03741 „Kosten für Terrorabwehr von Bund und Land einfordern“ haben wir mitgeteilt, dass die Landeshauptstadt München gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern rechtliche Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch den Freistaat auf Grundlage bayerischen Landesrechts prüft. Diese Frage unterliegt demselben Prüfungsmaßstab und wird insoweit im Rahmen der Prüfung mitbehandelt. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen dementsprechend den aktuellen Sachstand per Brief zu übermitteln:
Das Ergebnis der oben genannten Prüfung liegt seitens der Regierung von Oberbayern auch derzeit leider noch nicht vor. Dieses ist jedoch nötig, um die Erfolgsaussichten einer Musterklage überhaupt juristisch prüfen zu können. Sobald es vorliegt, kann die Rechtsabteilung des Direktoriums prüfen, ob eine Feststellung auf dem Klageweg aussichtsreich ist. Mit dem Ergebnis wird der Stadtrat schnellstmöglich befasst werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.