Wiesn-Fahrgeschäfte: Innovationen fördern!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei)
vom 18.7.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben den Antrag gestellt, dass die Landeshauptstadt München bei der Bewertung und Platzierung von Beschickern auf dem Oktoberfest künftig Innovationen an den Betrieben, die zur optischen und technischen Attraktivität beitragen, positiv berücksichtigen soll.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, Paragraph 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß Paragraph 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Innovationen an den Betrieben werden bereits im Rahmen des Bewertungssystems ausreichend berücksichtigt. Ihrem Anliegen wird insofern bereits entsprochen.
Im Rahmen des vom Münchner Stadtrat beschlossenen Bewertungssystems für das Oktoberfest liegt der Schwerpunkt bei den so genannten Geschäftspunkten (Ausstattung, technischer Standard, Anziehungskraft und Platzbedarf). Diese Punkte werden mit Faktor Vier bewertet. Die anderen Punkte werden hingegen mit Faktor Zwei bewertet. Betreiber, die in ihre Betriebe investieren oder Neuheiten bringen, werden hier bei den Kriterien Ausstattung, technischer Standard und Anziehungskraft besser bewertet. Betriebe, die nicht in den Erhalt ihrer Geschäfte investieren, erhalten eine geringere Punktzahl und laufen Gefahr, von einem Bewerber mit einem attraktiveren Geschäft verdrängt zu werden.
Bei der Platzierung der einzelnen Geschäfte achtet das Referat für Arbeit und Wirtschaft darauf, dass es einen ausgewogenen Geschäftsmix gibt und die Betriebe jährlich wechselnd einmal stärkere und dann wieder schwächere Plätze erhalten.
Eine Platzierung von allen neuen und modernen Geschäften im umsatzstarken Bereich in der Schaustellerstraße zwischen der Straße 3 und Matthias-Pschorr-Straße scheitert allein schon an der Berücksichtigung des Ausfluges einiger Geschäfte und am benötigten Strombedarf, der in einzelnen Bereichen bei einer Ballung von stromintensiven Geschäften nicht ausreichend zur Verfügung steht.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.