Mehr Hecken und Sträucher in München pflanzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 21.7.2017
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil der Antrag die Erstellung eines Konzeptes zur Erhöhung des Bestandes an Hecken und zur Verbesserung der Pflege bzw. die Entscheidung über dessen Notwendigkeit zum Gegenstand hat. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 21.7.2017 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als koordinierende Stelle unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Baureferats, des Kommunalreferats, des Referats für Gesundheit und Umwelt und der städtischen Gesellschaften GWG und GEWOFAG Folgendes mit:
In dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie der Bestand an heimischen Hecken und Sträuchern im Stadtgebiet erhöht und dessen Pflege verbessert werden kann.
Alle im Zuge der Antragsbehandlung beteiligten Akteure sind sich der Bedeutung von Hecken und Gebüschen für ein artenreiches und funktionierendes Ökosystem sehr wohl bewusst, sehen jedoch wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Punkt 1:
Flächen der Landeshauptstadt München und ihrer Gesellschaften
Das Baureferat erhöht nach eigenen Aussagen den Bestand an heimischen Hecken und Sträuchern fortlaufend im Rahmen der Neuplanungen und Sanierungen von Parks und Grünanlagen. Die Pflege und der Unterhalt des bestehenden städtischen Grüns zielt darauf ab, dass die Gehölzstrukturen vital und artenreich über Jahrzehnte erhalten werden können. Sollte als Verjüngungsmaßnahme das „auf Stock setzen“ von Sträuchern erforderlich sein, erfolgt das in der Regel abschnittsweise, so dass immer hinreichend Ausweichquartiere für die wildlebenden Tiere vorhanden sind. Da diese Pflegemaßnahmen in den Wintermonaten durchgeführt werden und dann im Frühjahr meist ein rascher, kräftiger Austrieb zu beobachten ist, erfüllen diese Gehölzstrukturen schnell wieder ihre ökologischen und ästhetischen Funktionen. Die Hecken- und Strauchentfernungen im Olympiagelände, die als Beispiel angeführt wurden, fanden nicht auf den Flächen statt, die durch das Baureferat gepflegt werden. Grundsätzlich stimmt das Baureferat großflächige Gehölzschnittmaßnahmen, wenn sie fachlich dringend erforderlich sind, mit den jeweiligen Bezirksausschüssen ab.
Im Straßenbegleitgrün ergänzen, soweit es die Funktionalität zulässt und ausreichend Pflanzfläche vorhanden ist, Hecken und Sträucher die Baumreihen. Bei Strauchpflanzungen entlang von Fahrbahnen ist jedoch eine Mindestbreite der Pflanzstreifen erforderlich, da die Äste nicht in die Fahrbahnen ragen dürfen. Sind die Streifen zu schmal, ist eine freie Entfaltung der Sträucher nicht möglich. Ein regelmäßiger Schnittbedarf wäre notwendig. Aus Sicherheitsgründen muss es den Verkehrsteilnehmern auch möglich sein, den Verkehr auf Fahrbahnen, Rad- und Fußwegen wechselseitig wahrzunehmen und einzuschätzen. Findet dieser Verkehr hinter Sträuchern statt, kann es zu erheblichen Sichtbehinderungen führen. Deshalb müssen beispielsweise Kreuzungen und Hauseinfahrten ganz von Sträuchern freigehalten werden. Ist darüber hinaus der ruhende Verkehr betroffen, würden Sträucher an diesen Stellen das Aussteigen auf der Beifahrerseite erheblich erschweren. Möglicherweise müssten die Personen, die ein Kfz auf der Beifahrerseite verlassen müssen, auf dem Bordstein bis zur nächsten Hauseinfahrt laufen, um von dort dann auf den Gehsteig zu gelangen.
Ob und in welchem Ausmaß entlang von Trambahntrassen Hecken gepflanzt werden, wird durch die Stadtwerke München entschieden. Grundsätzlich ist zu diesen Heckenstandorten anzumerken, dass es sich hierbei für Gehölze um Extremstandorte handelt. Meist steht zwischen Fahrbahn und Gleiskörper wenig Wurzelraum zur Verfügung und der Salzeintrag durch den notwendigen Winterdienst auf den angrenzenden Straßen und die Salzwassergischt durch die vorbeifahrenden Autos erschweren das Pflanzenwachstum erheblich. Dort machen diese Heckenpflanzungen zur Gleiskörperbegrenzung nur in Ausnahmefällen Sinn.
Die vorstehend beschriebenen Konzeptionen ermöglichen nach Einschätzung des Baureferates als zuständiger Fachverwaltung eine optimale Versorgung der Flächen der Landeshauptstadt München mit artenreichen Hecken- und Strauchstrukturen. Ein städtisches Förderprogramm für „Mehr Hecken und Sträucher in München“ scheidet daher für die stadteigenen Flächen aus.
Auch das Kommunalreferat zieht für den Zuständigkeitsbereich Stadtgüter München eine positive Bilanz. Bereits seit den 1990er Jahren findet das Wissen um die Bedeutung von heimischen Hecken und Sträuchern als Ressource der Biodiversität und als wichtiger Faktor im ökologischen Landbau bei den Stadtgütern München Anwendung. Auf sämtlichen städtischen Gütern erfolgt die Umsetzung von Landschaftspflegekonzepten nach Vorgaben der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau. Dementsprechend ist auch ein großer Bestand an Hecken vorhanden. Ein besonderes Beispiel für die gezielte Förderung der Artenvielfalt durch Heckenpflanzung ist das Gut Obergrashof in Dachau. Dort wurden, begleitet von wissenschaftlichen Untersuchungen mit dem Ziel der ökologischen Bestandsaufnahme und der Dokumentation biozönotischer Veränderungen, umfangreiche Maßnahmen zur ökologischen Strukturverbesserung durchgeführt. Hierbei fanden auch großzügige Heckenpflanzungen u.a. auch die Anlage von Benjeshecken statt. Insofern sieht auch das Kommunalreferat – Stadtgüter München derzeit keine Notwendigkeit für weitere Heckenpflanzungen. Vielmehr steht bei den Stadtgütern München die Pflege der vorhandenen Hecken zur langfristigen Sicherung des Heckenbestände im Vordergrund.
Die städtischen Gesellschaften GWG und GEWOFAG teilen ebenfalls die im Antrag geschilderte Bedeutung von heimischen Hecken und Sträuchern für das Stadtgebiet Münchens. Beide Gesellschaften sehen sich als fachlich gut aufgestellt und achten, wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, sowohl bei bestehenden Anlagen als auch bei Neubauvorhaben, generell auf einen ausreichenden Gehölzbestand mit Bäumen, Sträuchern und Hecken und entsprechende Fachlichkeit bei der Durchführung von Pflege und Schnittmaßnahmen. Ein zusätzliches Angebot im Hinblick auf Beratung und Förderung wird nicht als hilfreich erachtet.
Punkt 2:
Nicht städtische Flächen im Außenbereich
Wie in der Begründung zum Antrag richtig dargestellt, gibt es für die Anlage bzw. Pflanzung von heimischen Hecken und Sträuchern im Außenbereich Fördermöglichkeiten durch den Freistaat Bayern und die EU. Diese Fördermöglichkeiten werden ausreichend über die zuständigen staatlichen Stellen (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierung von Oberbayern, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten etc.) beworben und sind den, für die Inanspruchnahme in Frage kommenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (in aller Regel Landwirte, Waldbauern, Jagdpächter oder auch Naturschutzvereinigungen) hinreichend bekannt.
Darüber hinaus wirbt natürlich auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Naturschutzbehörde in konkret dafür geeigneten Vollzugsfällen für Heckenpflanzungen unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Fördermittel und steht auch im Übrigen interessierten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern gern beratend zur Verfügung. Im Rahmen des BayernNetz-Natur-Projekts Aubinger Moos beispielsweise ist seit Jahren ein von der Unteren Naturschutzbehörde beauftragter Berater mit den Landwirten vor Ort in Kontakt, um diese für naturschutzfachliche Förderprogramme (Vertragsnaturschutzprogramm etc.) und nachhaltige Landnutzung zu gewinnen.
Ihren Wunsch, das Thema Förderung von Heckenpflanzungen auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt München besser zu verankern, haben wir aufgenommen und planen, diesen bei der nächsten Überarbeitung des Internetauftritts der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung in geeigneter Weise umzusetzen. Dem Referat für Gesundheit und Umwelt steht mangels Zuständigkeit in diesem Bereich kein dem Antrag entsprechendes Förderinstrumentarium zur Verfügung.
Unabhängig von finanziellen Fördermitteln leistet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung aber auch im Zusammenhang mit raumbeanspruchenden Planungen auf Ebene der Grünordnungsplanung einen konkreten Beitrag zur Förderung neuer und zur Erhaltung vorhandener Hecken sowohl innerhalb der Stadt als auch in der umgebenden Landschaft.
So sind z.B. in grünordnerischen Festsetzungen von Bebauungsplänen häufig auch Auflagen zur Pflanzung von frei wachsenden Hecken enthalten. Diese werden in der Regel im Plan festgesetzt mit dem Planzeichen „Gehölze zu pflanzen“ und im Satzungstext ergänzt mit einer Festsetzung zur Artenauswahl (i.d.R. standortgemäße heimische Arten).
Voraussetzung für die Festsetzung ist, dass Hecken Teil eines in sich stimmigen Freiflächenkonzeptes sind, in dem die Hecken bestimmte Funktionen unter Berücksichtigung anderer Belange erfüllen (z.B. Abgrenzung, Raumbildung, Vernetzung, Ausgleich) und die Standortvoraussetzungen (v.a. ausreichender Entwicklungsraum) gegeben sind.Im Übrigen werden in der Grünordnung aber nicht nur Neupflanzungen festgesetzt, sondern, soweit vorhanden und konzeptionell möglich, auch vorhandene Hecken als zu erhalten festgesetzt.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung von Hecken besteht grundsätzlich darin, diese in das Pflege- und Entwicklungskonzept von Ausgleichsflächen, die nicht im Umgriff von Bebauungsplänen liegen, aufzunehmen. Auch von dieser Möglichkeit wurde und wird Gebrauch gemacht.
Punkt 3:
Nicht städtische Flächen im Innenbereich
Die Landeshauptstadt München – Baureferat HA Gartenbau berät bereits jetzt im Rahmen des Förderprogramms „Mehr Grün für München“ die Hausbesitzerinnen und -besitzer umfassend. Die Beratung hat auch abwechslungsreiche Hecken- und Strauchstrukturen in den privaten Gärten zum Ziel.
Auch im Rahmen von größeren Neubaumaßnahmen wird durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine qualifizierte und ausgewogene Freiflächenplanung eingefordert, die u.a. auch ein gewichtiges Augenmerk auf die Pflanzung von entsprechenden Sträuchern und Hecken legt.
Im Hinblick auf die weitere Bereitstellung finanzieller Anreize plant das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Erstellung eines Fachkonzeptes zur Förderung der freiwilligen Pflanzung von Gehölzen an bzw. auf der Grundstücksgrenze aus Mitteln der baumschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen. Dieses Fachkonzept könnte, soweit es aus rechtlichen Gründen realisierbar ist, auch die Pflanzung von naturnahen Hecken und Sträuchern mit einschließen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten, Konzepte und Beratungsangebote eine gute Versorgung der Flächen der Landeshauptstadt München mit artenreichen Hecken- und Strauchstrukturen gewährleisten.
Darüber hinaus wird seitens der Stadtverwaltung derzeit keine Notwendigkeit für eine weitere konzeptionelle Ausgestaltung der im Antrag angesprochenen Thematik gesehen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.