Einen Festbau für die Münchner Kinder- und Jugendfarm Neuaubing
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Anne Hübner und Christian Müller (SPD-Fraktion) vom 26.9.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der Ehrenbürgstraße 9, sich für einen Festbau der Münchner Kinder- und Jugendfarm auf dem Gelände, Baracke 8, in Neuaubing einzusetzen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.9.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Auf dem Gelände der heutigen Ehrenbürgstraße 9 in München-Neuaubing sind noch acht Baracken eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers erhalten. Nach Beschluss des Stadtrats vom 23.11.2011 soll auf dem denkmalgeschützten Grundstück ein Lern- und Erinnerungsort geschaffen werden. Die Kinder- und Jugendfarm ist als ein Baustein zur Nutzung des Lern- und Erinnerungsortes Ehrenbürgstraße 9 zu sehen.
Der Trägerverein Kinder- und Jugendfarm München e.V. hat bereits 1999 die westliche Hälfte der Baracke 8 angemietet und als Werkstatt, Küche, Aufenthaltsräume und Büros genutzt.
Im Rahmen der Planungen für Freiham wurde festgelegt, dass das Gelände der Kinder- und Jugendfarm Neuaubing auf dem Flurstück (Flst. 1236, Gem. Aubing) bleiben soll, da es für die Einrichtung mehr denn je einen Bedarf gibt. Am 11.6.2013 genehmigte der Kinder- und Jugendhilfeausschuss die Schaffung einer provisorischen Containeranlage auf dem Farmgelände, da durch die Sanierungsbedürftigkeit der Baracke 8 kein pädagogischer Betrieb mehr darin möglich war und ist. In dem Beschluss wurde bereits darauf verwiesen, dass „(als) zukünftige Nutzerin für einen Teil der ehemaligen Barackenanlage (...) die Kinder- und Jugendfarm gesehen (wird).“Seitens des Trägers und des Stadtjugendamtes wird ein Raumbedarf von ca. 320 m² Bruttogeschossfläche konstatiert, was ungefähr einer ganzen Baracke entspricht. Dies wurde von der MGS 2014 in der Feinuntersuchung bereits berücksichtigt, die als Grundlage für den Stadtrat diente, sich für den Kauf der Fläche zu entscheiden. In einem nächsten Schritt muss geprüft werden, wo die Einrichtung situiert werden soll. Eine dementsprechende Beschlussvorlage mit den weiteren Planungsschritten wird dem Stadtrat bald möglichst zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.