„Wir werden keinen einzigen Park zubauen“ – Hände weg vom Kustermannpark
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 17.5.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich bei der Prüfung, ob Befreiungen von den Festsetzungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erteilt werden können, um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Für die Änderung des maßgeblichen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, die in dem Zuständigkeitsbereich des Stadtrates fallen würde, gibt es, wie auch den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen ist, keine städtischen Planungsabsichten.
Zu Ihrem Antrag vom 17.5.2017 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Der Kustermannpark ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1283 als nicht bebaubare Freifläche des allgemeinen Wohngebietes WA 1 festgesetzt. Darüber hinaus setzt dieser Bebauungsplan Flächen mit zu erhaltendem Baumbestand, Gehrechte für die Allgemeinheit sowie verschiedene Spieleinrichtungen (Kleinkinderspielplätze, Gerätespielplatz, Tischtennis, Ballspiele, Figurenspiele) fest.
In der Begründung des Bebauungsplanes wird herausgestellt, dass mit dem Bebauungsplan die Erhaltung des schützenswerten Baumbestands gesichert wird und der Kustermannpark die besondere Funktion als Ausgleich für die dichte Wohnbebauung des allgemeinen Wohngebiets WA2 südlich der St.-Cajetan-Straße übernimmt. Ferner wurde vereinbart, den Park für die Allgemeinheit zu öffnen und durch die Landeshauptstadt München Fußwege und Spieleinrichtungen herstellen zu lassen. Der Unterhalt des Parks erfolgt durch die Landeshauptstadt München.Mittlerweile ist der gesamte Kustermannpark in der Biotopkartierung der Landeshauptstadt München als Biotop M-188 („Park an der Rosenheimer Straße“) erfasst.
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde von der Bayerischen Hausbau eine städtebauliche Vorstudie vorgestellt, die im Park eine Bebauung entlang der Rosenheimer Straße vorsieht. Das Referat hat sich in den entsprechenden Gremien mit dieser Vorstudie befasst und das weitere Vorgehen diskutiert.
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 1283 für eine Bebauung, wie sie in der städtebaulichen Vorstudie dargestellt ist, nicht vorstellbar sind. Es müsste in jedem Fall der bestehende Bebauungsplan geändert werden.
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, um eine derartige Bebauung zu ermöglichen, ist jedoch aufgrund der Bedeutung des Kustermannparks für
- die Freiflächenversorgung in einer immer dichter werdenden Stadt -die Erholungsfunktion mit einem überaus vielfältigen Angebot für alle Alters- und Nutzergruppen,
- das Stadtbild und die Stadtgliederung,
- den Arten- und Biotopschutz und
- die Klimafunktion
nicht vorstellbar.
Bezüglich der von Ihnen vorgeschlagenen besseren Anbindung des Kustermannparks an das Werksviertel kann Folgendes mitgeteilt werden:
Im Rahmen des Beschlusses „Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr Priorisierung bestehender und geplanter Querungsbauwerke“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 01203) vom 20.7.2016 wurde das Baureferat gebeten, alle aufgeführten Querungsbauwerke jeglicher Priorität in neue bzw. laufende Maßnahmen einzubinden und ggf. soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar mit umzusetzen.
Derzeit wird vom Baureferat eine weitere Beschlussvorlage erarbeitet, in der alle Aufträge zu Vorschlägen für barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr, die zeitlich nach dem o.g. Beschluss eingegangen sind, bearbeitet werden. In Absprache mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden verkehrsplanerische Einschätzungen gemäß dem damaligen festgelegten Vorgehen (s. o.g. Beschluss) durchgeführt und die Vorschläge präzisiert.Die entsprechende Einordnung wird an das Baureferat weitergeleitet mit der Bitte dies, im o.g. in Bearbeitung befindlichen Grundsatzbeschluss des Baureferates aufzunehmen.
Durch die vorstehenden Ausführungen kann ich Ihre Befürchtungen entkräften. Ihr Wunsch, den Kustermannpark als Park für alle zu erhalten und eine geeignete Anbindung an das Werksviertel zu untersuchen, ist somit unser gemeinsames Ziel. Es ist nicht beabsichtigt, einen neuen Bebauungsplan für eine Bebauung im Kustermannpark aufzustellen. Dieser wichtige Freiraum für Ramersdorf aber auch für Haidhausen soll weiterhin in Gänze für die Bevölkerung als Erholungsort bestehen bleiben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.