Ergebnis der Seniorenvertretungswahl endgültig Archiv
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Rathaus Umschau 30 / 2018, veröffentlicht am 12.02.2018
Der Wahlausschuss zur Prüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der 11. Münchner Seniorenvertretung hat am 9. Februar im Sozialreferat der Landeshauptstadt getagt. Er stellte fest, dass die wahlrechtlichen Vorschriften der Seniorenvertretungssatzung, des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte, der Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung eingehalten wurden. Damit ist das Ergebnis der Seniorenvertretungswahl 2017 endgültig festgestellt. Gemäß § 12 Absatz 12 Satz 3 der Seniorenvertretungssatzung können gegen den Beschluss des Wahlausschusses keine Rechtsmittel eingelegt werden.