Zahlen aus dem Polizeibericht – Sexuelle Übergriffe in der Stadt
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 17.7.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 17.7.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Der Sicherheitsbericht 2016 des Polizeipräsidiums München zeigt, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im vergangenen Jahr um 7,56% zugenommen haben, in absoluten Zahlen ein Anstieg von 542 auf 583 Fälle.
Auffallend ist dabei die hohe Quote von nichtdeutschen Tatverdächtigen: 68,9% in den Fällen sexueller Nötigung, 70% bei exhibitionistischen Handlungen vor Kindern und 68,4% der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung.“
Zu Ihrer Anfrage vom 17.7.2017 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Aus welchen Herkunftsländern genau entstammen die Tatverdächtigen?
Antwort:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 87 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) erhält die Ausländerbehörde München eine Mitteilung der zuständigen Justizvollzugsanstalt bei erfolgter Inhaftnahme einer Ausländerin oder eines Ausländers. Aus dieser Haftmitteilung sind die zur Last gelegten Delikte erkennbar.
Aufgrund dieser Mitteilung findet jedoch weder eine deliktbezogene Datenerfassung noch eine Auswertung nach Herkunftsländern statt.
Da die Erfassung dieser Delikte ausschließlich der Aufgabenerfüllung nach dem Aufenthaltsgesetz dienen darf, und damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Fokus stehen, erfolgt eine auf den Einzelfall bezogene ausländerrechtliche Würdigung.
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Zu den im Jahr 2016 insgesamt 766 registrierten Sexualdelikten im Zuständigkeitsbereich der LH München konnten 583 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden, die sich auf insgesamt 57 Staatsangehörigkeiten verteilen(einschließlich Deutschland). Die Bandbreite reicht hierbei von 1 TV bis zu 42 TV je Staatsangehörigkeit.“
Frage 2:
Welchen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen?
Antwort:
Die Ausländerbehörde kann hierzu keine Aussage treffen, da keine gesonderte deliktbezogene Datenerfassung erfolgt; eine entsprechende Auswertung ist daher nicht möglich (siehe Antwort zu Frage 1).
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„69 der insgesamt 583 TV von Sexualdelikten in der LH München waren im Jahr 2016 Zuwanderer, die sich auf 14 Staatsangehörigkeiten verteilen. Die Bandbreite reicht hierbei von 1 TV bis 13 TV.“
Der Aufenthaltsstatus wird von der Polizei statistisch nicht erfasst.
Frage 3:
Lassen sich hier Tatmuster, Häufungen, Auffälligkeiten, evtl. sogar Strukturen erkennen?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„241 von insgesamt 674 Opfern eines Sexualdeliktes hatten eine Vorbeziehung zum Täter (z.B. Ex-/Partner, Familie einschließlich Angehörige, Freunde/Bekannte, Lehrer/Schüler, Arzt/Patient, Arbeitskollegen), das entspricht einem Anteil von 35,8%.
29 der insgesamt 74 Opfer eines Sexualdeliktes, bei denen ein Zuwanderer als TV ermittelt werden konnte, hatten eine Vorbeziehung zum Täter. Das entspricht einem Anteil von 39,2%.
Wiederkehrende Tatmuster, signifikante Häufungen, sonstige Auffälligkeiten oder Strukturen sind nicht feststellbar.“
Frage 4:
Wenn ja, wie kann die LH München in Zusammenarbeit mit der Polizei präventiv tätig werden?
Antwort:
Die Ausländerbehörde arbeitet mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe sowie der Bewährungshilfe im Rahmen einerArbeitsgruppe PROPER (Projekt personenorientierte Ermittlungen und Recherchen) zusammen, um minderjährige Mehrfach- oder Intensivtäter rechtzeitig zu erkennen. Ziel ist es, im Zusammenwirken mit anderen Behörden entsprechende Maßnahmen durchzuführen, die geeignet sind, eine delinquente Auffälligkeit zu reduzieren bzw. zu verhindern. Die Ausländerbehörde versucht, den Jugendlichen u.a. bei Vorsprachen (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der Fiktion) deutlich zu machen, welche ausländerrechtlichen Konsequenzen nach strafrechtlichen Verurteilungen auf sie zukommen können.
Zudem erfolgt seit 1.10.2006 eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachkommissariat für Sexualdelikte nach der Konzeption HEADS (HEADS= Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) beim Polizeipräsidium München, u.a. um eine erneute Straffälligkeit vorzubeugen.
Da seitens des Polizeipräsidiums München keine Tatmuster, Häufungen, Auffälligkeiten oder Strukturen erkennbar sind, bestehen darüber hinaus für die Landeshauptstadt München keine Ansatzpunkte für eine gemeinsame präventive Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium München.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit steht das Kreisverwaltungsreferat in einem engen Austausch mit dem zuständigen Fachkommissariat für Sexualdelikte des Polizeipräsidiums München. Im Falle von sexuell motivierten Taten prüft das Kreisverwaltungsreferat generell den Erlass von Aufenthalts- und Betretungsverboten für bestimmte Örtlichkeiten auf Basis des Landesstraf- und Verordnungsrechts (LS tVG), ohne dass es dabei auf die Staatsangehörigkeit ankommt. Sind Kinder Opfer einer Belästigung bzw. eines Übergriffs, wird ein umfassendes Kontaktverbot zu Kindern geprüft. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass das Kreisverwaltungsreferat bei all diesen Maßnahmen präventiv tätig werden kann, ohne einen konkreten Tatnachweis führen zu müssen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.