Prüfung von Notfallpräventionsmaßnahmen für Gefahrenstellen an der Isar und am Eisbach
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 22.8.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Mit Antrag vom 22.8.2017 baten Sie die Stadtverwaltung darum, in Kooperation mit den zuständigen Stellen zu prüfen, welche Notfallpräventionsmaßnahmen für Gefahrenstellen, nach Aufhebung der Allgemeinverfügung, an der Isar und am Eisbach möglich sind. Es sollte u.a. untersucht werden, ob Absperrgitter an den Gefahrenstellen, Rettungsschwimmhilfen in regelmäßigen Abständen bzw. freiwillige geübte Rettungsschwimmer an kritischen Punkten zur Prävention beitragen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag ist Folgendes festzustellen:
Wie Sie zutreffend feststellen, machte die Hochwassersituation Anfang August letzten Jahres eine Vielzahl von Rettungsaktionen erforderlich. Der Landeshauptstadt München ist es daher, als der Hochwassernachrichtendienst eine weitere kritische Situation prognostizierte, Mitte August 2017 gelungen, zusammen mit den Landratsämtern München und Bad Tölz-Wolfratshausen ein temporäres Bootfahrverbot auf der Isar vom Sylvensteinspeicher bis zum nördlichen Landkreis München im Wege einer Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Landeshauptstadt München verfügte zusätzlich ein Badeverbot. Durch dieses umfassende Verbot konnten präventiv weitere Rettungseinsätze vermieden werden, die auch für die beteiligten Einsatzkräfte zu Gefahren für Leib und Leben führen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt vereinbarte darüber hinaus mit den Landratsämtern München und Bad Tölz-Wolfratshausen für die Zukunft eine weitere enge Zusammenarbeit, um im Falle vergleichbarer Gefährdungssituationen auch zukünftig gemeinsam schnell und präventiv reagieren zu können.Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen prüft des Weiteren derzeit den Erlass einer Gemeingebrauchs-Verordnung, mit der das Bootfahren reglementiert werden soll.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist mit der Novellierung der Bade- und Bootverordnung beauftragt (Vollversammlung vom 15.6.2016, SV-Nr. 14-20/V 06218) und wird ebenfalls Regelungen zum präventiven Gefahrenschutz dem Stadtrat vorschlagen.
Im Zuge des für den Vollzug der novellierten Bade- und Bootverordnung erforderlichen Gesamtbeschilderungskonzeptes ist zusätzlich die Entwicklung einer web-basierten Isar-App geplant, die gültige Regelungen verdeutlichen wird. Diese Anwendung soll als geeignete Informationsquelle im Vorfeld geplanter Aktivitäten im Isarraum zur Verfügung stehen. Zudem sind Verknüpfungen mit Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter sowie eine Verlinkung mit dem Stadtportal muenchen.de beabsichtigt. Über diese Medien können zeitnah Informationen und Aufklärung über gegenwärtige Gefahrenstellen und -situationen erteilt und veranlasst werden.
Das Anbringen von Gittern oder ähnlichen Einrichtungen an der Isar scheidet schon aus Gründen des Hochwasserschutzes aus. Im Bereich der innerstädtischen Isar sind im Übrigen in regelmäßigen Abständen Notausstiege, Rettungsleitern sowie darüber hinaus Rettungsringe mit Seilen vorhanden, auch an Abschnitten, in denen Baden verboten ist.
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Verwaltung des Englischen Gartens München, teilte mit, dass für die Gewässer im Englischen Garten laut Benutzungsordnung ein Badeverbot insbesondere im Eisbach besteht. Auf dieses Badeverbot werde insbesondere an gefährlichen Stellen durch eine entsprechende Beschilderung (einschließlich Piktogramme) hingewiesen. Über einen Bereich von ca. 600 m seien als Piktogramm entsprechende Schilder doppelseitig lesbar in 40 cm Höhe über der Wasserlinie am Ufer aufgestellt. Eine Sicherung des Eisbachs durch eine Gittereinhausung oder Ähnliches wird aus dortiger Sicht als nicht möglich erachtet.
Für den Bereich des Englischen Gartens kann das Referat für Gesundheit und Umwelt keine wasserrechtlichen Vorschriften erlassen, die den Gemeingebrauch beschränken, da dort ausschließlich der Freistaat Bayern zuständig ist.Zu der Frage, ob freiwillige Rettungsschwimmer eingesetzt werden können, teilte die Verwaltung des Englischen Gartens mit, dass durch die Anwesenheit der Rettungskräfte der ungewollte Eindruck entstehen könnte, es handle sich um ein zugelassenes Badegelände. Auch zivil- bzw. strafrechtliche Aspekte würden gegen einen Einsatz freiwilliger Rettungsschwimmer sprechen.
Auch bei der Isar würde der Einsatz von freiwilligen Rettungsschwimmern den Besucherinnen und Besuchern eine Sicherheit suggerieren, die in einem Naturraum nicht gewährleistet werden kann. Gleichwohl unterhält die Wasserwacht am Flaucher und an der Marienklause eine Wachstation, um im Bedarfsfall für Erste-Hilfe-Maßnahmen vor Ort zu sein.
Es bestehen also insoweit schon vielfältige Maßnahmen zur Prävention. Ein vollumfassender Schutz kann aber niemals gewährleistet werden. Deshalb macht das Referat für Gesundheit und Umwelt alljährlich zu Beginn der Badesaison und natürlich bei konkreteren Gefährdungslagen anlassbezogen auf die Gefahren aufmerksam und appelliert an die Vernunft aller Akteure.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.