Bei Sanierungen und Erweiterungen von Schulen und Kitas die NutzerInnen in die Planungen einbeziehen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 13.6.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Ihr Anliegen war:
„Bei allen zukünftigen Bauvorhaben im Bereich von Sanierungen, Generalinstandsetzungen, Erweiterungen oder Neubauten von pädagogischen Gebäuden werden die derzeitigen NutzerInnen – LehrerInnen, SchülerInnen, pädagogisches, technisches und hauswirtschaftliches Personal – in die Planungen miteinbezogen und bekommen eine Plattform um ihre Vorstellungen, Wünsche und Ideen zu artikulieren.“
Für die von Ihnen gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Hierzu möchte ich Ihnen zunächst grundsätzlich mitteilen, dass bereits jetzt die Vertretungen der Einrichtungen in die Planungen von Sanierungen, Generalinstandsetzungen, Erweiterungen und Neubauten intensiv eingebunden werden und dabei Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern können. Gemäß den rechtlichen Regularien (insbesondere die Richtlinien der Landeshauptstadt München für die Sachwaltung in öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen – Sachwaltungsrichtlinien) ist dabei stets die jeweilige Einrichtungsleitung der direkte und unmittelbare Ansprechpartner.
Je nach Größe, Umfang und Auswirkungen des Projektes auf den Betrieb der Einrichtung werden dabei – selbstverständlich in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung – ergänzend auch der Elternbeirat, Schülerinnen und Schüler – vor allem aus der SMV – und die Technische Hausverwaltung beteiligt. Ein solcher umfassender Beteiligungsprozess ist aus der Erfahrung heraus aus unserer Sicht zwingend, da es gilt, einen breiten Konsens für die Planung zu erzielen und damit auch die Gewähr zu haben, dass das Projekt weitgehend reibungslos ablaufen kann. Die Form unddie Art der Beteiligung hängen jeweils vom Einzelfall ab. Dies reicht von einfachen Planungsbesprechungen bis hin zu umfangreichen Abendveranstaltungen, bei denen die beteiligten Architekten, das Baureferat und das Zentrale Immobilienmanagement des Referates für Bildung und Sport das Projekt anhand von Planzeichnungen, Modellen usw. vorstellen und Anregungen und Wünsche aufnehmen. Dabei wird auch, soweit möglich, auf die Projektabwicklung, insbesondere auf evtl. notwendige Auslagerungen und Umzüge eingegangen. Solche Veranstaltungen werden wegen des Umfangs der teilnehmenden Personen im Regelfall in der örtlichen Versammlungsstätte durchgeführt.
Bei neu geplanten Schulen und Kindertageseinrichtungen stehen noch keine Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Solche Planungen werden dann jedoch z.B. mit den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien und Realschulen bzw. mit dem Staatlichen Schulamt – Fachliche Leitung abgestimmt. Erst in der späteren Endphase der Baumaßnahmen stehen dann die künftigen Einrichtungsleitungen fest, mit denen dann die konkrete Möblierung und Ausstattung besprochen werden kann.
Bei allen Planungen wird zudem auf die geschlechtsbezogenen Wünsche und Bedarfe der späteren Nutzer, zum Beispiel in Sanitär- oder Aufenthaltsbereichen eingegangen.
Innerhalb des Referates für Bildung und Sport werden die Planungen mit den zuständigen pädagogischen Geschäftsbereichen abgestimmt. Hierbei erfolgt eine Prüfung nach pädagogischen Gesichtspunkten.
Wichtig für jede Planung, auch als Einstieg in eine konkrete Untersuchung der baulichen Möglichkeiten, ist das sogenannte Startgespräch, bei dem die Vorstellungen der Architekten sowie die bisherigen Ergebnisse möglicher Machbarkeitsstudien vorgestellt werden. Bei diesem Gespräch können bereits Wünsche und Anregungen geäußert werden, die dann in die ersten Entwurfsplanungen einfließen können.
Anschließend finden regelmäßig und in Abhängigkeit vom momentanen Planungsstand Planungsbesprechungen statt, in denen der aktuelle Planungsstand erläutert wird. Hierbei wird auch dargestellt, wie die geäußerten Wünsche umgesetzt wurden oder warum eine Umsetzung im Einzelfall leider nicht möglich war beziehungsweise welche Alternativen bestehen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten generell für alle unsere Planungen.Zu dem von Ihnen angeführten Beispiel Führichstraße möchte ich jedoch noch weitere konkrete Ausführungen anschließen.
Bei den Planungen zum Erweiterungsbau an der Führichstraße 53 waren neben den beiden Leitungen der Grundschule und der Mittelschule laufend sowohl die Leitung des Kinderhortes sowie der Geschäftsbereich Kindertagesstätten des Referates für Bildung und Sport in die Planungen eingebunden. So wurde zum Beispiel eine Kunstinstallation auf dem Dach nicht umgesetzt, da die späteren Nutzerinnen und Nutzer der Dachfläche hierin eine mögliche Gefährdung im Winter sahen.
Bei dem Dach der Dreifachsporthalle handelt es sich um ein statisch hoch komplexes Bauwerk, das aufgrund der großen überspannten Fläche gewissen konstruktiven Zwängen unterliegt. So dienen die von Ihnen angesprochenen Pflanztröge nicht nur der Begrünung der Dachfläche, sondern auch der Entwässerung des Daches. Aus diesem Grund ergibt sich eine besondere Anordnung der Tröge, da das Gewicht des ablaufenden Wassers auf die zur Verfügung stehende Dachfläche verteilt werden muss.
An den Pflanztrögen aus Metall sind Sitzflächen aus Tartanbelag angebracht, die ein Sitzen auch bei Sonnenbestrahlung möglich machen. Die Bepflanzung ist Teil der Freiflächengestaltung und somit auch aus optischen Gründen gewählt. Grundsätzlich können und werden die Pflanztröge jedoch auch selbstständig durch den Hort bepflanzt, wobei natürlich Einschränkungen bezüglich der Wurzeltiefe bestehen.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass auf der Dachfläche nur ein Teil der Außenfläche des Hortes nachgewiesen ist und dem Hort ergänzend die gesamte Schulhoffläche der Grund- und Mittelschule an der Führichstraße zur Mitbenutzung zur Verfügung steht. Um einen unmittelbaren Zugang aus dem 1. Obergeschoss und von der Dachfläche aus direkt zum Freiflächenbereich herstellen zu können, wurde eine separate Treppenanlage mit eingeplant.
Somit war auch bei diesem Projekt eine Abstimmung stets gewährleistet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.