Stolperfalle Gehwegplatten – Sofortmaßnahmen für die Sicherheit für Fußgänger
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 10.11.2017
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 10.11.2017 bitten Sie, die lockeren, windschiefen und teilweise gebrochenen Gehwegplatten und Kopfsteinpflaster in der Theatinerstraße schnellstmöglich provisorisch zu befestigen bzw. zu sichern, um gefährliche Stolperfallen für Fußgänger zu entschärfen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 10.11.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Gemäß dem städtischen Aufgabengliederungsplan ist das Baureferat, als Straßenbaulastträger, für die Verkehrssicherheit auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet zuständig. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht überprüft das Baureferat laufend die aktuelle Verkehrssicherheit. Die Straßen sind nach ihrer Verkehrsbedeutung in verschiedene Klassen (Unterhaltsklassen I – IV) eingeteilt und werden im Turnus von einer, drei, sechs oder zwölf Wochen kontrolliert. Bei Bedarf werden zur Erhaltung der Verkehrssicherheit laufende Unterhaltsarbeiten durchgeführt.
Auf Grund der hohen Verkehrsbedeutung der Theatinerstraße und der hohen Belastung durch den täglichen Lieferverkehr wird die Theatinerstraße, wie die übrigen Verkehrsflächen der Fußgängerzone auch, über den festgesetzten wöchentlichen Turnus hinaus kontrolliert. Zusätzlich ist im Bereich der Fußgängerzone täglich eine spezielle Pflastererpartie mit der Durchführung laufender Unterhaltsarbeiten tätig.
Seit März 2017 verlegt die Stadtwerke München GmbH im Bereich der Theatinerstraße eine Fernkälteleitung. Die Arbeiten werden bis März 2018 andauern. Im Zuge des Baufortschrittes werden die dabei beanspruchten Verkehrsflächen durch die Stadtwerke München GmbH wieder provisorischin Asphalt hergestellt. In diesem Zusammenhang führt auch das Baureferat eine provisorische Herstellung der schadhaften Stellen in den Anschlussbereichen der Grabungsflächen durch.
Das Baureferat bereitet derzeit das Umsetzungskonzept zur Optimierung der Barrierefreiheit und zur Sanierung der Theatiner- und Weinstraße vor. Wie mit Beschluss „Fußgängerzone – Umsetzungskonzept zur Optimierung der Barrierefreiheit – Erweiterung in der Eisenmannstraße im 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel“ vom 19.3.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 11000) dargestellt, mussten dafür die Planungen zur 2. S-Bahn-Stammstrecke abgewartet werden. Die erforderlichen Planungen wurden vom Baureferat vorbereitet. Aktuell hat die Deutsche Bahn AG aber mitgeteilt, dass bezüglich des Baustellenverkehrs von und zum Marienhof eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses angestrebt wird. Derzeit kann vom Baureferat nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die neuen Fahrrouten auf die Theatinerstraße haben. Sobald dies geklärt ist, wird eine entsprechende Stadtratsvorlage im Stadtrat eingebracht.
Bis zum Zeitpunkt der Umsetzung wird das Baureferat die Verkehrsflächen verstärkt kontrollieren und durch laufende Unterhaltsarbeiten, wie z.B. durch provisorische Herstellung der schadhaften Stellen in Asphalt, verkehrssicher halten.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.