Vorbild Nürnberg: Ansprechpartner für Männer bei der städtischen Gleichstellungs- stelle!
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Richard Quaas und Johann Sauerer (CSU-Fraktion) vom 24.11.2017
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München wurde vor über 30 Jahren eingerichtet mit dem satzungsgemäßen Auftrag „auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft hinzuwirken“ (§ 3 Satzung der Stadt München zur Gleichstellung von Frauen und Männern). Sie wurde direkt dem Oberbürgermeister unterstellt, um geschlechtergerechtes Handeln als Standard in der Stadtverwaltung zu verankern. Wie durch die gesetzlichen Formulierungen im Grundgesetz und im Bayerischen Gleichstellungsgesetz vorgegeben, hat die Gleichstellungsarbeit der Münchner Gleichstellungsstelle immer beide Geschlechter im Blick. Es geht darum, Geschlechterhierarchien und Geschlechterstereotypen abzubauen und Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer zu verwirklichen. Der Name „Gleichstellungsstelle für Frauen“ ist damals aufgrund der gesellschaftlichen Realität gewählt worden, wonach auf dem Gebiet der Frauengleichstellung strukturelle Benachteiligungen und ein erheblicher Handlungsbedarf erkennbar war. Der dezidierte Blick der Gleichstellungsstelle auf die Bedarfe von und diskriminierende Faktoren für Frauen hat gerade auch für die männlichen Kollegen in der Verwaltung und Bürger der Stadt München strukturelle Verbesserungen gebracht.
Zu Ihrem Antrag vom 24.11.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Seit Bestehen hat sich die Gleichstellungsstelle dafür eingesetzt, das Thema geschlechtsspezifische Gewalt aus der Tabuzone in die Öffentlichkeit zu bringen und ein Hilfesystem zu etablieren, dass Wege aus der Gewalt eröffnet und zur Inanspruchnahme ermutigt. Bürgerinnen und Bürgern steht beim Thema geschlechtsspezifische Gewalt ein breites Angebotdurch städtisch geförderte Beratungsstellen in freier Trägerschaft zur Verfügung. Mit Unterstützung der Gleichstellungsstelle wurde 2004 das Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt (kurz MUM) gegründet als Kooperationsprojekt der Polizei Bayern mit sechs städtisch geförderten Münchner Fachberatungsstellen, das Opfern häuslicher Gewalt Beratung und Hilfe bietet. Darunter befindet sich auch das Münchner Informationszentrum für Männer (MIM e.V.), wo von häuslicher Gewalt betroffene Männer auch Hilfe von männlichen Beratern erhalten. Eine Ausweitung der personellen Ausstattung von MIM e.V. wurde gerade durch den Stadtrat beschlossen. Für von Gewalt betroffene Jungen und junge Männer gibt es darüber hinaus das städtisch geförderte Beratungsangebot von kibs e.V.
Darüber hinaus bietet die Gleichstellungsstelle allen Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern persönliche und vertrauliche Beratung in Fragen der Geschlechtergleichstellung an. Die städtischen Beschäftigten können diese Beratung während der Dienstzeit in Anspruch nehmen. Zu den häufigsten Beratungsgegenständen gehören die Gleichstellung in Arbeit und Beruf und das Thema Gewalt. Die interne Statistik der Gleichstellungsstelle zeigt, dass dieses Angebot auch von Männern in Anspruch genommen wird (2017:136 ratsuchende Männer).
Die Stadt München hat sich darüber hinaus in ihrem 2015 verabschiedeten Positionspapier „Gemeinsam. Für Respekt. Gegen Diskriminierung“ eindeutig gegen Diskriminierungen jeglicher Art positioniert sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen ergriffen.
Städtische Beschäftigte können sich während der Dienstzeit bei der Zentralen Beschwerdestelle nach dem AGG sowie der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt beraten lassen. Die AGG-Beschwerdestelle besteht seit 1.8.2007 und ist zuständig für alle Beschäftigten der Stadt München, die sich aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert fühlen. Die Beschwerdestelle berät vertraulich sowohl Betroffene als auch deren Führungskräfte.
Die zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt ist eine Anlaufstelle für alle Beschäftigten die sich durch Kolleginnen, Kollegen oder durch Dritte sexuell belästigt fühlen. Zudem ist sie zuständig für Kundinnen und Kunden der Stadt München sowie Personen, die in Einrichtungen der Stadt München betreut werden (bzw. deren Sorgeberechtigten), die sich sexueller Belästigung durch städtische Beschäftigte ausge-setzt fühlen. Die Beschwerdestelle bietet vertrauliche Beratung und/oder Beschwerdemöglichkeit sowohl durch männliche als auch durch weibliche psychologisch und juristisch geschulte Beratungskräfte an.
Die Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung existiert bereits seit über 12 Jahren und wurde im Jahr 2015 um den Bereich häusliche Gewalt erweitert. Dieses Angebot zeichnet die Stadt München bundesweit aus und geht auch über die Angebote der Stadt Nürnberg hinaus.
Die Gleichstellung und tatsächliche Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind fundamentaler Bestandteil des Verwaltungshandelns der Stadt München und der alltäglichen Arbeit der Gleichstellungsstelle. In Erfüllung dieses Auftrags hat die Gleichstellungsstelle beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsreferat ein Gleichstellungskonzept entwickelt und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie den Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuung oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, unterstützt. Die Gleichstellungsstelle hat sich für flexible Arbeitszeitmodelle, Führungspositionen in Teilzeit sowie geschlechtergerechte Stellenausschreibungen eingesetzt. Alle Maßnahmen richten sich an beide Geschlechter. Auf Initiative der Gleichstellungsstelle werden zur Berufswahlorientierung sogenannte „Girls-Days“ in Berufen durchgeführt, in denen es nach wie vor hauptsächlich männliche Beschäftigte gibt, sowie sogenannte „Boys-Days“ für Berufe, die als weibliche Domänen gelten. An den Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wurde eine geschlechtersensible und gleichstellungsorientierte Mädchen- und Jungenarbeit und die Einrichtung von Mädchen- und Jungenbeauftragten institutionalisiert. Darüber hinaus fördert die Stadt München zahlreiche geschlechtsspezifische Angebote und Projekte in freier Trägerschaft oder Selbsthilfeinitiativen, die sich speziell an Jungen oder Männer in verschiedenen Lebenslagen richten, wie die Fachstelle für Jungenarbeit „Goja“ oder das Projekt zu Prävention von Gewalt „Heroes“. Bei der Beurteilung von Bedarfen und Konzepten bringt die Gleichstellungsstelle regelmäßig ihre fachliche Expertise ein.
Die Stadt München hat wirksame geschlechtssensible Maßnahmen gegen Diskriminierungen geschaffen und Beschwerdemöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden eingerichtet. Hier werden wir den eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen. Die Beratungsangebote durch freie Träger in den verschiedenen geschlechtsspezifischen Handlungsfeldern werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.