Werden in München WLAN-Verbindungsdaten zur Passantenzählung genutzt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 11.1.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihrer Anfrage legen Sie folgende Aussagen zugrunde:
„Sicher sind sowohl für die Landeshauptstadt München (LHM) als auch für die Ladenbesitzer der Innenstadt Erhebungen von Passantenzahlen von großer Bedeutung. Allerdings sollte dies ausschließlich anonym und transparent erfolgen. In einigen Städten werden die Nutzer von öffentlichem WLAN erfasst. Diese Daten werden dann für die Ermittlung von Passantenströmen genutzt. Ob hieraus auch Bewegungsprofile ermittelt werden, ist offen und böte Möglichkeiten des Datenmissbrauchs.“
Vor der Beantwortung Ihrer konkreten Fragen möchte ich vorweg schicken, dass sich die folgenden Aussagen ausschließlich auf die städtische Maßnahme „M-WLAN“ beziehen. M-WLAN ist ein Service der Landeshauptstadt München, der einen kostenlosen Internetzugang über öffentlich frei verfügbares WLAN für Nutzerinnen und Nutzer bereitstellt. Für andere, im Stadtbereich eventuell angebotene öffentliche Internetzugänge per WLAN, wie z. B. das BayernWLAN des Freistaates Bayern, können aus Sicht der Verwaltung keine Aussagen getroffen werden.
Zu Ihren konkreten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Werden von der Landeshauptstadt München Passantenzahlen für die Fuß- gängerzone mit Hilfe von Daten aus der Nutzung des öffentlichen WLANs erhoben?
Antwort:
Durch die im Betrieb von M-WLAN anfallenden Protokolldaten werden keine Passantenzahlen erhoben oder anderweitige Auswertungen in diesem Bereich unterstützt.
Die Protokolldaten werden durch die SWM als technischem Realisierungspartner von M-WLAN ausschließlich intern zur Kontrolle und zur Verbesserung der Servicequalität genutzt. Weiterhin dienen sie als Grundlage fürdas Monitoring des generellen Nutzungsverhaltens. Ein Beispiel für eine solche Auswertung ist in dem Stadtratsbeschluss „Öffentliches WLAN in München III: Berichterstattung und Weiterentwicklungskonzept“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08881) enthalten. Hier wurden die Anzahl eindeutiger Geräte pro Monat und die Anzahl der erzeugten Internetsitzungen pro Monat für einen Zeitraum von 12 Monaten dargestellt.
Frage 2:
Wenn Frage 1 mit „ja“ beantwortet wird,
a) an welchen Orten?
b) ist gesichert, dass diese Datenerhebung zu keinen Bewegungsprofilen führt?
c) warum werden die Nutzer des öffentlichen WLANs nicht von der Datenerhebung informiert?
Antwort:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.