Schutz der Bürger hat Vorrang vor Bürokratie – Feuerwehr Freimann braucht nach Brand schnell eine provisorische Fahrzeughalle!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Richard Quaas, Sebastian Schall und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 8.12.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Ausgelöst durch den Brand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Freimann haben sich für Sie Fragen gestellt, wie dort schnellstmöglich eine provisorische Fahrzeughalle errichtet werden kann und was in Zukunft präventiv gegen Brände getan werden kann.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Warum dauert die Umsetzung einer Behelfslösung (gerade für den Winter) gerade bei Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr so lange?
Antwort:
Hierzu hat das Baureferat (bautechnischer Dienstleister) mitgeteilt: Nach dem Brand am 19.7.2017 wurden umgehend die Planungen für eine Behelfslösung aufgenommen. Da die Standfestigkeit der Fahrzeughalle nicht mehr gegeben war, musste der Abbruch derselben erfolgen und die Entsorgung des kontaminierten Materials in die Wege geleitet werden.
Aufgrund der geringen Realisierungszeit entschied man sich dafür, eine Leichtbauhalle auf der noch erhaltenen Bodenplatte der abgebrannten Fahrzeughalle zu errichten. Für diese Maßnahme musste bei der Lokalbaukommission ein Bauantrag gestellt werden. Die Genehmigung hierfür wurde am 15.11.2017 erteilt.
Da im Sinne der Vergabeordnung für Bauleistungen keine besondere Dringlichkeit (Katastrophenfall, akute Gefahrensituation) vorlag, waren bei der Ausschreibung der Leichtbauhalle die Vorgaben aus dem Vergaberecht (beschränkte Ausschreibung) einzuhalten.
Bis eine Firma gefunden werden konnte, deren Angebot den Vorgaben entsprach und die alle Anforderungen an den baulichen Brandschutz erfüllte, waren mehrere Anläufe nötig.Im Vorfeld der Errichtung eines Provisoriums wurde die Bodenplatte bereits ertüchtigt und vergrößert. Mit der Aufstellung der Leichtbauhalle wurde Mitte Januar 2018 begonnen. Eine Nutzungsaufnahme derselben kann durch die Freiwillige Feuerwehr ab Mitte Februar 2018 erfolgen.
Frage 2:
Wurde der Oberbürgermeister von der Verwaltung mit dem Vorgang befasst?
Antwort:
Nein, der Oberbürgermeister wurde nicht mit dem Vorgang befasst.
Frage 3:
Wenn ja, warum wurde dann nicht mit einer dringlichen Anordnung gearbeitet?
Antwort:
Entfällt, da der Oberbürgermeister von der Verwaltung nicht mit dem Vorgang befasst werden musste.
Frage 4:
Wenn nein, hält die Verwaltung das Abstellen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen im Freien, besonders im Winter, im Sinne einer schnellen Einsatzbereitschaft für sinnvoll?
Antwort:
Das Einsatzgebiet der Freiwilligen Feuerwehr Freimann wird auch von den durchgehend besetzten Wachen 4 (Schwabing), 7 (Milbertshofen) und 8 (Unterföhring) der Berufsfeuerwehr abgedeckt, so dass ganzjährig und rund um die Uhr eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet ist. Das Rettungssystem für die Bevölkerung war somit zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Frage 5:
Wie kann unter diesen erschwerten Bedingungen die Einsatzbereitschaft der Abt. Freimann aufrechterhalten werden?
Antwort:
Hierzu hat die Branddirektion des Kreisverwaltungsreferats mitgeteilt: Im Rahmen der Soforthilfe wurden innerhalb einer Woche durch das Kommunalreferat, das Baureferat und die Branddirektion alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Abteilung Freimann der Freiwilligen Feuerwehr mit dem für einen Notbetrieb nötigen Materialien, Geräten und Ausrüstungsgegenständen auszustatten. Als Übergangslösung konnte, zumindest für eines der durch den Brand zerstörten Fahrzeuge, ebenfalls ein Löschfahrzeug (LGF 16/12) zur Verfügung gestellt werden.
Frage 6:
Wie kann zukünftig bei ähnlich gelagerten Ereignissen dafür Sorge getragen werden, dass „Notfallmaßnahmen“ zur Sicherstellung des (Not-)Betriebes schneller getroffen werden?
Antwort:
Ein Notbetrieb war bisher (= außerhalb der Frostperiode) durch Abstellen der Löschfahrzeuge im Freien möglich.
Auch zukünftig sind bei ähnlich gelagerten Fällen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wie z. B. die Einholung einer Baugenehmigung oder die Ausschreibung von Bauleistungen.
Frage 7:
Welche Unterstützung gibt es für die Ehrenamtlichen seitens der Stadt in dieser seit Monaten für sie äußerst schwierigen Situation?
Antwort:
Hierzu hat die Branddirektion des Kreisverwaltungsreferats mitgeteilt: Neben den Maßnahmen der referatsübergreifenden Soforthilfe (siehe Antwort zu Frage 5) konnten durch die Unterstützung der Stadtwerke München für den Notbetrieb in der Frostperiode zwei Einsatzfahrzeuge der Abteilung Freimann der Freiwilligen Feuerwehr in der Technischen Basis der U-Bahn München in Fröttmaning untergestellt werden. Somit bleibt der Notbetrieb bis zur Fertigstellung der Behelfshalle sichergestellt.
Frage 8:
Wie kann in Zukunft ein solcher Brandfall, wie der in der Fahrzeughalle in Freimann, durch Maßnahmen der Brandfrüherkennung (z. B. durch Installation einer Brandmeldeanlage) verhindert werden?
Antwort:
Hierzu hat das Baureferat mitgeteilt:
Durch eine Brandmeldeanlage wäre der Brand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Freimann nicht zu verhindern gewesen. Brandmeldeanlagen werden aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten nur dort eingerichtet, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen einerNeu-/Umbauplanung von den beteiligten Brandsachverständigen gefordert wird. Für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Freimann war dies nicht der Fall.
Frage 9:
Sind die nicht ständig besetzten Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr in München generell nicht mit Brandmeldeanlagen ausgestattet oder war die Halle der FFW-Freimann eine Ausnahme?
Antwort:
Hierzu hat das Baureferat mitgeteilt:
Die nicht ständig besetzten Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in München sind nicht mit Brandmeldeanlagen ausgestattet, da diese, wie in der Antwort zu Frage 8 bereits erläutert, nur dort eingerichtet werden, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen einer Neu-/Umbauplanung von den beteiligten Brandsachverständigen gefordert wird.
Frage 10:
Wenn nein, wird jetzt daran gedacht, in allen Häusern und Fahrzeughallen der FFW-München Brandmeldeanlagen zu installieren?
Antwort:
Hierzu hat das Baureferat mitgeteilt:
Eine generelle Nachrüstung der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr mit Brandmeldeanlagen erfolgt nur im Falle einer entsprechenden baulichen Auflage.