Erhalt des sozial-kulturellen Zentrums Tulbeckstraße 4f – Rücknahme der Räumungsklage
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) und Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) vom 18.4.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste und DIE LINKE haben am 18.4.2017 den Antrag Nr. 14-20/A 03041 gestellt, den mehrheitlich gefassten Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.2.2017 aufzuheben. Darüber hinaus wurde beantragt, die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG München) und ggf. die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) anzuweisen,
-die Kündigung des Mietverhältnisses Tulbeckstraße 4f (Rückgebäude) und die Räumungsklage zurückzunehmen;
-erneut mit der bisherigen Mieterin, dem Verlag „Das Freie Buch GmbH“ in Verhandlungen zu treten über einen langfristig gesicherten Miet- oder Erbbaurechtsvertrag, in dessen Rahmen auch Auflagen und/oder die Beseitigung eventueller Mängel im Bereich des Brandschutzes zu regeln sind.
Mit Schreiben vom 21.12.2017 wurde letztmalig um die Gewährung einer Fristverlängerung zur Erledigung des Antrags bis 17.4.2018 gebeten, welcher durch die Antragsstellerinnen im Januar 2018 nicht zugestimmt wurde.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag vom 18.4.2017 als Brief zu beantworten und teilen Ihnen in der Sache Folgendes mit:
Der Stadtrat hat sich bereits mehrfach mit der Frage der Nutzung des Grundstücks Tulbeckstraße 4f (Rückgebäude), welches sich im Stadtteil Westend im Stadtbezirk 08 – Schwanthalerhöhe befindet, beschäftigt. So wurde in nichtöffentlicher Sitzung der Vollversammlung des Stadtrates am 30.9.2015 beschlossen, dass das benannte Grundstück nicht an die Mieterin veräußert werden soll (RIS-Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 03009). Es erfolgte dementsprechend auch die Kündigung des Mietverhältnisses mit der Mieterin zum 31.12.2016.
Die Vollversammlung des Stadtrates hat sich am 14.12.2016 in nichtöffentlicher Sitzung mit der Frage einer etwaigen Verlängerung des Mietverhältnisses auseinandergesetzt und unter engen Voraussetzungen eineVerlängerung bis Ende 2017 für möglich erachtet (RIS-Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 07394). Das Angebot wurde daraufhin umgehend der Mieterin unterbreitet, die dieses jedoch nicht angenommen hat.
Zuletzt hat sich die Vollversammlung des Stadtrates in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung am 15.2.2017 mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Herausgabe des Mietobjekts Tulbeckstraße 4f (Rückgebäude) beschlussmäßig befasst (RIS-Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 08063 und Nr. 14-20/V 08092). Dabei wurde mehrheitlich gegen die Stimmen von Die Grünen – rosa liste, DIE LINKE und einer Stimme der ÖDP zur Kenntnis genommen, dass eine unbefristete Verlängerung des Mietverhältnisses mit der bisherigen Mieterin des Objekts Tulbeckstraße 4f (Rückgebäude) nicht zielführend ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit im Hinblick auf die eindeutige vorgenannte Beschlusslage abgeschlossen ist.