Für die Amtszeit Januar 2019 bis Dezember 2023 suchen die Amts- und Landgerichte weiterhin engagierte Münchner Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Ehrenamt als Jugendschöffin und Jugendschöffe interessieren. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen haben während der Hauptverhandlung, abgesehen von wenigen gesetzlichen Ausnahmen, die selben Befugnisse und Rechte wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Die zeitliche Beanspruchung erstreckt sich in der Regel auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr, für die die Schöffinnen und Schöffen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden und eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz erhalten. Neben der allgemeinen Eignung für das Amt sollten auch eine gewisse erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung vorhanden sein. Bewerbungen nimmt das Stadtjugendamt noch bis zum 15. März entgegen. Aus den Bewerbungen erarbeitet das Stadtjugendamt eine Vorschlagsliste und leitet diese der Justiz zu. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenauswahlausschuss beim Amtsgericht. Fragen beantwortet das Stadtjugendamt telefonisch unter 2 33-4 95 01 oder per E-Mail an jugendamt.soz@muenchen.de. Der Meldebogen zum Download ist zu finden unter http://t1p.de/1fzc. Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.