Nachgefragt: Raumakustik an Münchner Schulen und Kindertagesstätten
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 29.10.2012
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Am 29.10.2012 stellten Sie eine Anfrage gemäß § 68 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt München in oben genannter Angelegenheit.
Ihre Anfrage konnte aufgrund von Personalknappheit beim Zentralen Immobilienmanagement leider erst jetzt endgültig beantwortet werden. Für die verspätete Antwort bitte ich Sie um Entschuldigung und bedanke mich für Ihr entgegengebrachtes Verständnis.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgestellt:
„Im Vorfeld des im November stattfindenden Akustik-Forums in der BMW- Welt wird von Medien und Experten die Bedeutung der Raumakustik in Klassenzimmern in Erinnerung gerufen. Der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV) etwa hält Lärm im Klassenzimmer für einen erheb- lichen Belastungsfaktor für Schüler und Lehrer. Es müsse darum gehen, ‚alle Lärm verstärkenden Elemente zu verringern, um das Verstehen des gesprochenen Wortes in einem Klassenzimmer zu verringern‘, wird der BLLV vom Internetportal ‚news4teachers‘ zitiert (http://www.news4teachers.de/2012/10/schlechte-akustik-im-klassenraum-laesst-den-laermpegel-steigen/).
Auch die LHM hat das Problem erkannt und räumt Maßnahmen zur Nachrüstung des Schallschutzes an Münchner Schulen und Kindertagesstätten hohe Priorität ein. Seit 2010 wird für die erforderlichen Investitionen eine jährliche zusätzliche Pauschale in Höhe von 1.000.000 Euro ausgereicht. – Es bleiben Fragen.“
Folgende Fragen richten Sie an den Herrn Oberbürgermeister:
Frage 1:
Als Kriterium zur Beurteilung der Qualität der Raumakustik in Klassenzim- mern ziehen Fachleute in erster Linie die „Nachhallzeit“ heran, weil die „Halligkeit“ eines Raums u.a. für die Verständlichkeit des gesprochenen Wortes erheblich ist. Laut Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 03394 des Schul- und Kultusreferats wurden Nachhallmessungen in Räumlichkeiten von Münchner Schulen und Kindertagesstätten zwischen 2006 und 2010 durchgeführt. Dabei konnten 74 von 1277 Gebäuden untersucht werden, von denen 50 – also rund zwei Drittel – die Klassifizierung „Priorität 1“ erhielten (nach: ebd. S.5). Inwieweit hält das Kulturreferat diese Messungen heute noch für repräsentativ? Wurden seit 2010 weitere Messungen durchgeführt, ggf. in welchem Umfang? Inwieweit konnten dabei die Befunde der Jahre 2006/2010 bestätigt werden?“
Antwort:
Hierzu kann mitgeteilt werden, dass seit 2010 bis heute an vielen Schulen weitere Untersuchungen zur Nachhallzeit durchgeführt wurden. Aufgrund der Messergebnisse wurden die notwendigen akustischen Maßnahmen durchgeführt.
Frage 2:
Inwieweit befindet sich die Stadt mit der Durchführung von Schallschutz- maßnahmen an Münchner Schulen und Kindertagesstätten (Bestandsbauten) im selbstgesteckten Plan?
Antwort:
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom November 2014 (Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020) wurden die bisherigen Pauschalen in das 3-Säulen-Konzept überführt. Die Akustikmaßnahmen sind nun mit einem erheblich aufgestockten Budget versehen. Dadurch ist das Referat für Bildung und Sport in die Lage versetzt, erheblich mehr Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik durchzuführen.
Frage 3:
Auf welchen Zeitraum ist die „Abarbeitung“ aller Schallschutzmaßnahmen veranschlagt? Inwieweit mussten die Planungen als Folge der Finanzkrise bzw. damit einhergehender Sparzwänge ggf. zeitlich „gestreckt“ werden?
Antwort:
Akustikmaßnahmen werden weiterhin laufend durchgeführt.
Siehe Antwort auch zu Frage 2.
Frage 4:
Inwieweit konnten die veranschlagten Kosten von ca. 50 Euro pro Quadrat- meter schallsanierter Fläche gehalten werden? In welchem Umfang waren nach aktuellem Stand zusätzliche Arbeiten an Beleuchtungsanlagen sowie Malerarbeiten erforderlich und trieben die Kosten in die Höhe?
Antwort:
Eine reine Akustiksanierung ohne Eingriff in weitere Bereiche eines Gebäudes ist selten realisierbar. Es werden regelmäßig weitere bauliche Anpassungsmaßnahmen durchgeführt, so dass jeweils unterschiedliche, auf den jeweiligen Einzelfall anzupassende Kosten entstehen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.