Potenzial in der Fürstenrieder Straße 76 – 78 nutzen
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 13.10.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Frage, ob eine Verkleinerung oder Verlagerung der Trafostation in der Fürstenrieder Straße 76 – 78 möglich ist, fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene SWM teilte uns Folgendes mit:
„An diesem Standort befindet sich ein Umspannwerk, von dem aus die Stromversorgung für den Stadtteil Laim erfolgt. Das Umspannwerk enthält zudem Anlagen zur Versorgung der U-Bahn sowie einen Knoten für das Glasfasernetz. Auf dem Areal verlaufen die dazugehörigen Kabeltrassen sowie zahlreiche Telekommunikations- und Glasfaserkabel.
Bei Überlegungen zu einer Verdichtung an Standorten müssen stets zukünftige, langfristige Herausforderungen bedacht werden. Solche Herausforderungen, für die auch weiterhin Flächen und Räume benötigt werden, können beispielsweise die notwendige Erweiterung der Stromversorgung, etwa für die Entwicklung der Elektromobilität, der Einbau von Anlagen für Klimatisierung und Fernkälte, der geplante Glasfaserausbau und der Ausbau des ÖPNV sein. Darüber hinaus sind weitere Lastzuwächse in der Stromversorgung durch zusätzlichen Wohnungsbau zu beachten.
Es ist zu berücksichtigen, dass für alle zukünftigen Erneuerungen der Anlagen stets Flächen benötigt werden, da solche Erneuerungen immer im laufenden Betrieb, d. h. unter Aufrechterhaltung der Stromversorgung, durchgeführt werden müssen. Dabei müssen neue Anlagen neben den bestehenden Anlagen aufgebaut werden. Aufgrund der technischen Bauweise des Umspannwerkes und Kabeltrassen, wird hierzu der zur Verfügung stehende Platz benötigt. Aus den genannten Gründen ist der Standort für eine Verdichtung nicht geeignet.Zusammenfassung:
Eine Verkleinerung bzw. der Rückbau von technischen Anlagen ist nicht möglich, da alle Einrichtungen für die Stromversorgung und die Versorgung der U-Bahn erforderlich sind. Bei der Entwicklung des Strombedarfs in dem durch das Umspannwerk versorgten Gebiet wird mit einem erheblichen Anstieg u.a. durch die Verbreitung von Elektromobilität gerechnet. Eine Verlagerung des Umspannwerkes ist ebenfalls nicht möglich, da vorhandene Kabeltrassen dies nicht zulassen. Das auf dem Areal Fürstenrieder Straße 76 – 78 befindliche Wohngebäude und die Garagen sind vollständig vermietet und durchgehend ausgelastet.“
Parallel zu den Stadtwerken München wurde auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um eine Stellungnahme gebeten. Zu Ihrer Frage 4 hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mitgeteilt: „Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 i.V. m. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). An der Fürstenrieder Straße ist eine Baulinie mit 4m Vorgarten und an der Joergstraße eine Baulinie mit 5 m Vorgarten festgesetzt. Es handelt sich hier um eine Gemengelage mit sehr hohem Wohnanteil in der näheren Umgebung. Auf dem südlich angrenzenden Grundstück Fürstenrieder Straße 80 ist eine Tankstelle vorhanden. Sowohl die angesprochene Wohnnutzung als auch ein Alten- und Service-Zentrum sind hier planungsrechtlich zulässig. Allerdings ist bei einer etwaigen Wohnbebauung auf die gewerbliche Nutzung der Nachbarn bzw. auf dem eigenen Grundstück Rücksicht zu nehmen.“
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme der SWM ist jedoch aufgrund der beschriebenen technischen Einschränkungen das Potenzial nicht vorhanden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.