Das Allianz Sportgelände an der Osterwaldstraße für eine breite Öffentlichkeit erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion die Grünen/Rosa Liste) vom 12.12.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Gem. Ihrem Antrag wurde das Referat für Bildung und Sport gebeten, umgehend mit der Fa. Allianz über einen möglichen Ankauf der Sportfläche in der Osterwaldstraße 11 in Verhandlungen zu treten und sicherzustellen, dass die Sportflächen für die Mitglieder des SV Weißblau-Allianz weiter erhalten bleiben. Zudem wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, kein weiteres Baurecht für diese Sportflächen zu genehmigen.
Am 23. November 2017 haben Vertreter der Allianz beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgesprochen. Es wurde das Konzept des privaten Sportclubbetreibers vorgestellt, dem nach Auskunft der Allianz das Anwesen in Erbpacht angeboten werden sollte. Bei diesem Gespräch hat die Allianz ihre Planungen für die zukünftige Nutzung des Geländes vorgestellt. Dazu sind neben einer gewerblichen Sportnutzung unter anderem auch ein Außenschwimmbad und eine Eventgastronomie mit zusätzlichen Parkplatzanlagen vorgesehen. Auch das Hauptgebäude soll grundlegend saniert, bzw. umgebaut und erweitert werden.
Zu diesen Planungen haben sowohl die Lokalbaukommission als auch die Stadtplanung klargestellt, dass die beabsichtigte Umnutzung in ein gewerbliches Sport- und Freizeitgelände nicht genehmigungsfähig sein dürfte. Das Gelände beurteilt sich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt Sport dar. Zudem liegt ein Landschaftsschutzgebiet vor.
Das Sport- und Freizeitzentrum befindet sich derzeit im Eigentum der Allianz AG. Der bestehende Pachtvertrag mit dem nutzenden Verein SV Weißblau-Allianz München e.V. wurde zum 31.7.2018 gekündigt. Aus baurechtlicher Sicht kann die Fa. Allianz weder gezwungen werden, die bisherige Vereinsnutzung fortzuführen, noch zu entscheiden, an wen sie das Grundstück künftig verpachtet. Insofern käme es nunmehr darauf an, was die Allianz weiter beabsichtigt.
Ein Alternativgrundstück ist derzeit nicht vorhanden. Auch die bestehenden Bezirkssportanlagen im Stadtgebiet sind weitgehend ausgelastet. Hinsichtlich der Schulsporthallen stellt sich die Situation so dar, dass diese in den betreffenden Stadtbezirken zu rund 95% (Doppel- und Dreifachsporthallen) bzw. 73% (Einfach- und Kleinsporthallen) ausgelastet sind. Das Referat für Bildung und Sport, Zentrales Immobilienmanagement hat den SV Weißblau-Allianz München e.V. daher um entsprechende Daten gebeten, damit ermittelt werden kann, in welchem Umfang dem Verein ggf. Ersatzflächen angeboten werden können. Angesichts der oben dargestellten Belegungssituation der Schulsporthallen ist aber davon auszugehen, dass der bislang in der vereinseigenen Dreifachsporthalle laufende Sportbetrieb nur teilweise in städtische Sporthallen verlegt werden kann.
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter ist bereits schriftlich an die Allianz AG herangetreten, um Möglichkeiten zum Erhalt der Sportflächen zu suchen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.