Nachgefragt: Brand im „Bellevue di Monaco“
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.1.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 24.1.2018 führen Sie Folgendes aus:
„In der auch im Münchner Stadtrat umstrittenen Nobel-,Flüchtlings‘ unterkunft Bellevue di Monaco in der Müllerstraße, in der derzeit von der gleichnamigen gemeinnützigen Sozialgenossenschaft in zehn Wohnungen vorgeblich minderjährige ‚Flüchtlinge‘ beherbergt werden, brach am Nach- mittag des 3.1. ein Brand aus. Er wurde von Passanten von der Straße aus bemerkt. Weil die Türen zur Wohnung im fünften Stock ebenso wie zu dem Zimmer, in dem der Brand ausgebrochen war, verschlossen waren und offenbar auch von der Hausverwaltung keine Ersatzschlüssel beigebracht werden konnten, mussten die Türen erst von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden, was Zeit kostete und den Schaden vergrößerte. Der Bewohner des fraglichen Zimmers, ein ‚minderjähriger‘ 19jähriger Eritreer, befand sich der Lokalberichterstattung zufolge während des Brandzeitpunkts auf dem Heimweg. An dem Gebäude, das sich im Besitz der LHM befindet, entstand nach ersten Schätzungen der Polizei bei dem Brand ein Sachschaden in Höhe von 80.000 Euro; die Wohnung ist nicht mehr bewohnbar (wiedergegeben nach: https://www.tz.de/muenchen/stadt/altstadt-lehel-ort43327/brand-bei-bellevue-di-monaco-sagt-polizei-9495802.html; zuletzt aufgerufen: 24.1.2018, 01.45 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen“
Zu Ihrer Anfrage vom 24.1.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit wird der Bewohner der betroffenen Brandwohnung bzw. die Mieterin Bellevue di Monaco für den entstandenen Brandschaden in Haftung genommen?
Antwort:
Die Bellevue di Monaco eG ist gegen die Gefahr Feuer versichert. Die Gebäudeversicherung hat bestätigt, die Kosten der Wiederherstellung zu erstatten.
Frage 2:
Verweigert die Gebäudeversicherung die Leistung? Wenn ja, warum?
Antwort:
Die Gebäudeversicherung verweigert die Leistung nicht.
Frage 3:
Wurde Strafanzeige gestellt?
Antwort:
Da kein Straftatbestand festgestellt ist, wurde auch keine Strafanzeige gestellt.
Frage 4:
Warum hat die Mieterin Bellevue di Monaco bzw. ein von ihr bestellter Hausmeister keinen Schlüssel für Wohnung und Zimmer, so dass erst zeitraubend die Türen aufgebrochen werden mussten und sich der Schaden dadurch vergrößerte?
Antwort:
Die Bellevue di Monaco eG Gemeinnützige Sozialgenossenschaft hat als Vermieterin Ersatzschlüssel für alle Wohnungen sowie Zimmer.
Frage 5:
Ist vor der Inbetriebnahme des Gebäudes als Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge eine Feuerbeschau erfolgt? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
Es fand eine Feuerbeschau vor Inbetriebnahme statt, die ohne Beanstandungen verlief. Des Weiteren handelt es sich vorliegend nicht um eine Unterkunft für Minderjährige.
Frage 6:
Der Brand wurde von Passanten bemerkt. Offenbar waren die seit 1.1.2018 vorgeschriebenen Rauchmelder nicht angebracht. Warum?
Antwort:
In allen Zimmern der Wohnungen wurden vorschriftsmäßig Rauchmelder installiert.
Frage 7:
In der Lokalpresse finden sich widersprüchliche Angaben zur Höhe des entstandenen Schadens – wie hoch ist er tatsächlich?
Antwort:
Der Gesamtschaden ist noch nicht beziffert.