Übergriffe auf bzw. Belästigungen von Sozialarbeitern in „Flüchtlings“- Unterkünften
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.12.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 18.12.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Aktuellen Meldungen der Lokalberichterstattung zufolge hat das Sozial- referat bereits mit Wirkung vom 7.11.2017 die Beratung von ‚Flüchtlingen‘ durch Sozialarbeiter in Notunterkünften, in denen es kein Sicherheitspersonal gibt, eingestellt. Auch aus Häusern, in denen bislang Erzieher in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt wurden, seien die Sozialarbeiter aus Sicherheitsgründen abgezogen worden. Die Stadt begründet den Schritt in einem Schreiben an die Mitarbeiter des Fachbereichs Pädagogik mit der Zunahme von ‚verbalen Aggressionen, unangepasstem Sozialverhalten oder Drohungen‘ (nach: https://www.focus.de/politik/deutschland/muenchen-sozialarbeiter-duerfen-nicht-mehr-allein-in-fluechtlingsunterkuenfte_ id_7984466.html; zul. aufgerufen: 18.12.2017, 2.50 Uhr; KR).“
Zu Ihrer Anfrage vom 18.12.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Gegenwärtig sind im Bereich der LHM weit über 100 Einrichtungen in Betrieb, die der Unterkunft sogenannter „Flüchtlinge“ und Asylbewerber dienen; sie befinden sich zum Teil in städtischer Zuständigkeit, zum Teil in derjenigen des Freistaats bzw. der Regierung von Oberbayern. In wie vielen der in München betriebenen „Flüchtlings“- bzw. Asylbewerberunterkünften gibt es derzeit kein Sicherheitspersonal? Entspricht welchem Prozentsatz?
Antwort:
In allen von der Landeshauptstadt München betriebenen Flüchtlingsunterkünften ist Sicherheitspersonal von 23.30 – 7.30 Uhr im Einsatz, tagsüber ist durchgängig eigenes Personal vor Ort.
In allen von der Regierung von Oberbayern betriebenen Aufnahmeeinrichtungen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften ist ebenfalls ein Sicherheitsdienst vorhanden.
Frage 2:
Warum ist an einem Teil der Münchner „Flüchtlings“unterkünfte bislang kein Sicherheitspersonal im Einsatz?
Antwort:
Siehe Antwort 1.
Frage 3:
Welche Unterkünfte genau sind vom jetzt von der Stadt verfügten Stopp des Außeneinsatzes von Sozialarbeitern betroffen (bitte jeweils Zahlen angeben):
a) Reine „Flüchtlings“unterkünfte einschl. Erstaufnahmeeinrichtungen;
b) Städtische Notunterkünfte für Deutsche, EU- Zuwanderer, ehemalige Asylbewerber;
c) Familienunterkünfte;
d) Männerwohnheime;
e) Spezielle Einrichtungen für sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ bis 18 bzw. 21 Jahren;
f) Einrichtungen des Kälteschutzprogramms der LHM;
g) Frauenunterkünfte mit/ohne Kinder;
h) Häuser für Alleinstehende?
Antwort:
Die vorübergehende Verlegung der Außensprechstunden in das Amt für Wohnen und Migration betraf ausschließlich Einrichtungen der Sofortunterbringung für Wohnungslose:
a) nicht betroffen
b) nicht betroffen
c) 9 gewerblich geführte Beherbergungsbetriebe für wohnungslose Familien
d) nicht betroffen
e) nicht betroffen
f) nicht betroffen
g) nicht betroffen
h) 6 gewerblich geführte Beherbergungsbetriebe für wohnungslose Alleinstehende und Paare
Frage 4:
Inwieweit sind nur von der LHM betriebene Unterkünfte von der Zunahme von „verbalen Aggressionen, unangepasstem Sozialverhalten oder Drohungen“ und dem daraufhin von der LHM verfügten Abzug der Sozialberatung betroffen? Inwieweit sind auch in der Zuständigkeit des Freistaats betriebene Einrichtungen in der LHM betroffen? Wie geht z.B. die Regierung von Oberbayern, deren Einrichtungen mit den gleichen Problemen konfrontiert sind, mit der Situation um?
Antwort:
„Verbale Aggressionen, unangepasstes Sozialverhalten oder Drohungen“ stellt ein gesamtgesellschaftliches Problem dar, das auch andere Berufsgruppen und Situationen betrifft (Polizisten, Sanitäter, Zugbegleiter). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1-3 verwiesen.
Frage 5:
Wer nimmt die Sozialarbeit vor – nur Mitarbeiter der LHM oder auch Mitarbeiter von Trägervereinen wie der Inneren Mission u.a.?
Antwort:
Die soziale Beratung wird in den städtisch betreuten Beherbergungsbetrieben und Notquartieren durch BezirkssozialarbeiterInnen der LHM geleistet (50%), in den verbandlich betreuten Beherbergungsbetrieben und Notquartieren durch Sozialdienste der freien Träger der Wohnungslosenhilfe (50%).
Frage 6:
Wie hoch ist dabei der Anteil a) männlicher, b) weiblicher Sozialarbeiter?
Antwort:
Es liegt dazu bisher keine Statistik vor.
Frage 7:
Inwieweit sind vorrangig weibliche Sozialarbeiter in den Unterkünften bedrängt worden, weshalb die LHM die Beratung in den Unterkünften jetzt einstellte? In welchem Umfang kam es zu sexuellen Belästigungen/ sexuellen Übergriffen auf Sozialarbeiterinnen im Außendienst?
Antwort:
Es kommt in den Unterkünften nicht zu sexuellen Belästigungen von weiblichen Sozialarbeiterinnen.
Frage 8:
Inwieweit werden sozialpädagogische oder Maßnahmen zur besseren psychologischen Vorbereitung des eingesetzten Außendienstpersonals auf kritische Situationen eingeleitet? Welche?
Antwort:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Wohnen und Migration werden vor allem durch ihre Vorgesetzten, sowie durch ihre Kolleginnen (im Rahmen von Patenschaften bzw. Co- Arbeit mit Unterstützungsdienst in der Krise und Psychologischem Dienst) unterstützt und auf schwierige Klientengespräche vorbereitet. Zusätzlich werden Fortbildungen zur Gewalt- Deeskalation angeboten, sowie die Reflektion der Einzelfallarbeit in Supervisions- und Balintgruppen ermöglicht. Städtische Richtlinien zur Gewaltprävention (z.B. Hausverbote) und Hinweise zum Einbezug des Wachdienstes in kritischen Beratungssituationen im Amt für Wohnen und Migration werden den MitarbeiterInnen bekannt gegeben.
Frage 9:
Inwieweit entstehen ggf. Kosten durch die verdoppelten Beratungsteams?
Antwort:
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Frage 10:
Erfolgen immer Strafanzeigen von Übergriffen/Belästigungen betroffener Mitarbeiter/innen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Bei Übergriffen/Belästigungen erfolgen immer Strafanzeigen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Frage 11:
Inwieweit waren bestimmte Geschlechter, Altersgruppen und Nationalitäten unter den Urhebern von „verbalen Aggressionen, unangepasstem So- zialverhalten oder Drohungen“ signifikant überrepräsentiert? Welche?
Antwort:
Eine Statistik darüber liegt hierzu nicht vor.