Verkehrschaos am Innsbrucker Ring entschärfen – Vorschlag des KVR endlich umsetzen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 21.7.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
In Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf die Antwort des Kreisverwaltungsreferates zu Ihrem Antrag aus dem Vorjahr „Sofortmaßnahme – Verkehrschaos auf dem Innsbrucker Ring entschärfen“ und fordern erneut eine Prüfung der Verkehrsführung (Ummarkierungen) im Kreuzungsbereich des Innsbrucker Ringes/ Ottobrunner Straße sowie durch den Umbau der Verkehrsinsel eine dritte Linksabbiegespur auf die Autobahn BAB A 8 zu schaffen.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
In meinem Antwortschreiben vom 19.9.2016 informierte ich Sie, dass eine Aufweitung auf drei Linksabbiegefahrspuren zur Autobahn im Rahmen des Projektes „Ortskern Ramersdorf“ vorgeschlagen werde. Dies wurde so veranlasst. Mittlerweile hat uns das für das Projekt zuständige Planungsreferat mitgeteilt, dass eine Aufweitung auf diese drei Linksabbiegespuren nicht durch die Rahmenplanung „Ortskern Ramersdorf“ tangiert wird und somit unabhängig davon realisiert werden könnte. Im Rahmen des Projekts „Ortskern Ramersdorf“ sind lediglich kleine Anpassungen im Zuge der Neuordnung der Rosenheimer Straße vorgesehen.
Wir haben daher das Baureferat gebeten, eine entsprechende Überplanung der Kreuzung durchzuführen.
Die in Ihrem Antrag geforderte Prüfung, ob eine zusätzliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht werden kann, in dem eine der beiden Links-abbiegefahrspuren an der Kreuzung zur Ottobrunner Straße in eine Geradeausspur umgewandelt wird, haben wir durchgeführt.
Entsprechend unserer Beobachtungen sind die aktuellen Stauungen verursacht durch den Rückstau der Linksabbieger zur A8, die über den Knoten Ottobrunner Straße zurückreichen und damit den Verkehr entlang des Ringes beeinträchtigen. Die Verkehrssituation müsste sich durch die Verbesserung des Abflusses zur Autobahn wesentlich entspannen.
Eine Reduzierung der Linksabbiegespuren zur Ottobrunner Straße sehen wir aktuell als sehr kritisch an, da damit die Leistungsfähigkeit der Linksabbieger zur Ottobrunner Straße halbiert würde und daraus Rückstauungen entstünden, die wiederum den Durchfluss am Mittleren Ring beeinträchtigen. Eine in diesem Fall erforderliche Verlängerung der Linksabbiegephase zur Ottobrunner Straße ist nicht umsetzbar, da dies nur zu Lasten der Gegenrichtung erfolgen könnte, die ohnehin bereits ihre Belastungsgrenze überschritten hat.
Nach Umsetzung der dritten Linksabbiegespur zur BAB A8 werden wir die Gesamtsituation eingehend beobachten und erneut bewerten.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.