(teilweise voraus) Zu Medienberichten, NO2-Schadstoffwerte in München würden „hochgetrickst“, erklärt das Referat für Gesundheit und Umwelt: Für die lufthygienische Überwachung ist nicht die Landeshauptstadt München, sondern der Freistaat Bayern zuständig. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) für den Freistaat Bayern in München fünf Luftüberwachungsstationen (LÜB-Standorte) an den Standorten Landshuter Allee, Stachus, Johanneskirchen, Lothstraße und Allach.
Nach Kenntnis der Stadtverwaltung wurden die LÜB-Standorte vom LfU in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG „über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ sowie der 39. BImSchV aufgestellt.
Der Standort Stachus besteht seit 1978 und wurde 2010 nach Inkrafttreten der neuen Abstandsflächen der 39. BImSchV vom LfU überprüft, eine Versetzung allerdings mangels Alternativstandort verworfen.
Im Sinne der Transparenz und Klarheit über die Luftsituation im Stadtgebiet und zur Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation hat die Stadt München im Juli 2017 beschlossen, auf freiwilliger Basis ab 1.1.2018 an 20 Standorten orientierende NO2-Messungen als Ergänzung zu den fünf LÜB-Stationen zu beauftragen. Die ergänzenden Luftschadstoffmessungen ermitteln nach den gesetzlichen Vorgaben den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) nach der Passivsammlermethode. Die Probenahmendauer je Messung beträgt zirka zwei Wochen und kann daher den Stundengrenzwert nicht wiedergeben. Dieser wird in München eingehalten; kritische Größe ist der Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Veröffentlichung vorläufiger Zwischenergebnisse ist quartalsweise auf der Homepage des Referats für Gesundheit und Umwelt geplant.