Die Amtsgerichte und Landgerichte suchen für die nächste Amtsperiode von Januar 2019 bis Dezember 2023 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, also ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, stehen sie gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und üben das Richteramt während der Hauptverhandlung ebenso unabhängig in vollem Umfang und mit gleichen Stimmrechten wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus.
Oberbürgermeister Dieter Reiter:„Die Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren ist ein wichtiges Element unseres demokratischen Rechtsstaats, da die Bürgerinnen und Bürger an der Urteilsfindung direkt mitwirken. In Jugendstrafprozessen können die Schöffen zudem ihre Erziehungskompetenzen in die Urteilsfindung einbringen und so dazu beitragen, dass straffällige Jugendliche wieder an ein normales Leben herangeführt werden. Ich würde mich freuen, wenn sich viele Münchnerinnen und Münchner für dieses wichtige Ehrenamt bewerben und danke allen, die sich bereits engagieren“.
Neben den allgemeingültigen Voraussetzungen des Schöffenamtes, unter anderem deutsche Staatsangehörigkeit, Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache, Wohnsitz in München, Alter zwischen 25 und 70 Jahren zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019, werden bei Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Weiteren noch erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung erwartet.
Amtsgerichtspräsidentin Beate Ehrt: „Das Schöffenamt in der Jugendstrafgerichtsbarkeit ist für die Berufsrichter eine unverzichtbare und überaus wertvolle Grundlage ausgewogener und nicht zuletzt pädagogisch fundierter Urteile. Geeignete Schöffinnen und Schöffen zu finden, ist gerade in den besonders komplexen Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende unserer Stadt wie auch unseres Landkreises von großer Bedeutung. Die Jugendrichterinnen und Jugendrichter erleben die häufig pädagogisch besonders erfahrenen Schöffinnen und Schöffen als profunde fachliche Bereicherung und das Erarbeiten gemeinsam zu verantwortender Entscheidungen als echten Gewinn. Die Schöffinnen und Schöffen erhalten Einblick in vielfältigste Lebenswirklichkeiten und erfahren ihre Tätigkeit bei aller Verantwortung als sinnhaft und persönlich bereichernd. Ich kann unsere Bürgerinnen und Bürger nur auffordern, sich für dieses besondere Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Sie tragen mit Ihrer Lebens- und Berufserfahrung in erheblichem Maße zu der Entscheidungsfindung bei. Gerade in den Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende können Sie darin mitwirken, die Weichen richtig zu stellen. Unsere Gesellschaft profitiert von Ihrer Bereitschaft als Schöffin oder Schöffe tätig zu sein und das Vertrauen in die Justiz wird gestärkt.“
Der Meldebogen kann unter www.muenchen.de/sozialreferat heruntergeladen oder im Stadtjugendamt telefonisch unter 2 33-4 95 01 angefordert werden. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2018. Bis dahin sollten die ausgefüllten und unterschriebenen Meldebögen bei der aufgedruckten Adresse des Stadtjugendamtes eingegangen sein.