„Gut durchmischte Bewohnerstruktur“ in der Schittgablerstraße – Fehlanzeige!
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.1.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 16.1.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Vor wenigen Wochen, im Dezember 2017, informierte die städtische Woh- nungsbaugesellschaft GEWOFAG über die Fertigstellung von 46 neuen Wohnungen in der Schittgablerstraße im Stadtteil Lerchenau. Es handle sich um das dritte ‚Turboprojekt‘ im Rahmen des Wohnungsbau-Sofortprogramms der LHM. Dank guter Erfahrungen seien die acht zwei- und dreigeschossigen Gebäude in Holzsystembauweise errichtet worden. ‚So konnten wir binnen Jahresfrist fast 50 bezahlbare Wohnungen schaffen, die sich harmonisch in ihr Umfeld einfügen‘, heißt es in der Pressemitteilung der GEWOFAG vom 8.12., die auch von der Lokalpresse übernommen wurde; und weiter: ‚Die Belegung erfolgte über das Amt für Wohnen und Migration im Sozialreferat der Landeshauptstadt München zu gleichen Teilen mit anerkannten Flüchtlingen und berechtigten Haushalten verschie- dener Einkommensstufen. Wie bei allen Projekten des Wohnungsbauso- fortprogramms ist auch an der Schittgablerstraße eine gut durchmischte Bewohnerstruktur einer der wichtigsten Faktoren bei der Belegung.‘ (Quelle: http://gewofag.de/web.nsf/id/gewofag-stellt-drittes-turboprojekt-fertig-gewofag; zuletzt aufgerufen: 15.1.2018, 14.35 Uhr; KR). Die Inaugenscheinnahme vor Ort legt leider einen anderen Schluß nahe. Angesichts der Personennamen an den Klingelschildern und an geparkten Fahrzeugen sind auch bei diesem städtischen Wohnbauprojekt erhebliche Zweifel daran angebracht, daß die Belegung ‚zu gleichen Teilen mit anerkannten Flüchtlingen und berechtigten Haushalten verschiedener Einkom- mensstufen‘ erfolgte. Die Behauptung einer ‚gut durchmischten Bewohnerstruktur‘ kommt einer glatten Desinformation gleich. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 16.1.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche „Mischung“ bei der Wohnungsvergabe wurde konkret bei diesem Wohnprojekt zugrundegelegt? In welchen „Mischungsverhältnissen“ wurden Wohnungslose, Deutsche, Bedürftige welcher Rangstufen, Bedürftige welcher Einkommensstufen bei der Vergabe berücksichtigt?
Antwort:
Die Wohnungen im Programm „Wohnen für Alle“ sind auf alle drei Einkommensstufen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) verteilt. Die Belegung erfolgt rund zur Hälfte mit anerkannten Flüchtlingen. Innerhalb dieses Kontingents werden pro Wohnung drei Flüchtlingshaushalte vorgeschlagen. Die andere Hälfte wird auf der Wohnungsplattform SOWON angeboten, worauf sich alle für eine geförderte Wohnung registrierten Haushalte bewerben können. Aus dem Kreis der SOWON-Bewerbungen werden die dringlichsten vier Haushalte pro Wohnung vorgeschlagen.
Im Rahmen einer Belegungskommission werden aus den Vorschlägen die künftigen Mieterinnen und Mieter mit dem Ziel ausgesucht, eine ausgewogene Mischung im Quartier zu schaffen und stabile Bewohnerstrukturen sicherzustellen.
Frage 2:
Konkret: Wie viele der 46 neuen Wohneinheiten in der Schittgablerstraße wurden „Flüchtlingen“ zugewiesen, und zwar wie vielen Personen?
Antwort:
Beim Objekt Schittgablerstraße wurden 24 Wohnungen im Rahmen des Flüchtlingskontingents vergeben. Dabei handelt es sich um 15 Ein-Zimmerwohnungen, 4 Zwei-Zimmer-Wohnungen und 5 Drei-Zimmer-Wohnungen.
Im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus wird grundsätzlich ein Raum mit einer Person belegt.