Haltverbot in der Guido-Schneble-Straße ohne Beteiligung des Bezirksausschusses erweitert?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 7.12.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Am 7.12.2017 haben Sie die Anfrage „Haltverbot in der Guido-Schneble-Straße ohne Beteiligung des Bezirksausschusses erweitert?“ gestellt und dazu Folgendes ausgeführt:
„Die Stadtverwaltung hat das Haltverbot in der Guido-Schneble-Straße nach der Kreuzung zur Aindorfer Straße in südlicher Richtung erweitert. Das bisher geltende Verbot bis 19 Uhr wurde anscheinend ohne eine Beteiligung des Bezirksausschusses bis 21 Uhr erweitert. Dies stellt für viele Anwohner, die in den Abendstunden nach der Arbeit kommen und einen Parkplatz benötigen eine enorme Belastung dar. Die bisherige Regelung wurde von allen akzeptiert.“
Soweit Ihre Ausführungen. In diesem Zusammenhang haben Sie nachfolgende Fragen gestellt, die wir nach Erhalt einer Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Oberbürgermeister wie folgt beantworten können:
Frage 1:
Wer hat die Entscheidung über die Ausweitung des Haltverbots getroffen?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat als untere Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).
Frage 2:
Aus welchem Grund wurde sie getroffen?
Antwort:
In der Guido-Schneble-Straße verkehrt die Buslinie 168 der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Während dort bisher hauptsächlich Gelenkbusse zum Einsatz kamen, werden wegen des höheren Fahrgastaufkommens seit dem Fahrplanwechsel am 10.12.2017 zu bestimmten Zeiten auch Buszüge eingesetzt. Wegen der Länge der Buszüge von ca. 23 m sind zur Gewährleistung des Begegnungsverkehrs und der kantenreinen Anfahrt der Haltestellen Anpassungen der Verkehrsregelungen auf dem Linienweg erforderlich. Im hier angesprochenen Fall wurde nach einer entsprechenden Bitte der MVG an dem an der Ostseite der Guido-Schne-ble-Straße vorhandenen absoluten Haltverbot der Zeitzusatz „werktags Montag bis Freitag 6.30 bis 19 Uhr“ durch den Zeitzusatz „werktags Montag bis Freitag 6.30 bis 21 Uhr“ ersetzt. In diesem neuen Zeitraum werden die Buszüge eingesetzt.
Frage 3:
Warum wurde der örtliche Bezirksausschuss nicht beteiligt?
Antwort:
Der Einsatz von Buszügen ist u.a. Bestandteil des Leistungsprogramms der MVG für die Fahrplanperiode 2018, welches im Frühjahr 2017 die MVG den Bezirksausschüssen zur Stellungnahme übermittelt hat. Darin wird der neue Einsatz von Buszügen auf mehreren Linien, darunter die Linie 168, für Herbst 2017 in Aussicht gestellt. Der im angesprochenen Fall zuständige Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirks hat am 3.5.2017 eine Stellungnahme zum Leistungsprogramm abgegeben, sich darin aber nicht zum vorgesehenen Buszugeinsatz geäußert. Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 26.7.2017 dem Leistungsprogramm zugestimmt. Aufgabe der MVG und des Kreisverwaltungsreferates als Straßenverkehrsbehörde ist es anschließend, im öffentlichen Verkehrsraum Voraussetzungen zu schaffen, die den Einsatz der Buszüge ermöglichen. Der Aufwand dafür ist hoch, es erfolgen beispielsweise Probefahrten auf den Strecken um Verkehrsbeschränkungen wie Haltverbote auf das tatsächlich erforderliche Maß zu begrenzen. Für die Linie 168 ist dies im Rahmen einer Probefahrt mit einem Buszug am 14.9.2017 erfolgt. An einer Probefahrt nehmen Vertreter der Polizei, des Kreisverwaltungsreferates und der MVG teil.
Die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Straßenverkehr sicher zu stellen bzw. ständig zu verbessern ist eine der Hauptaufgaben des Kreisverwaltungsreferates als Straßenverkehrsbehörde und ausdrücklicher Wunsch des Stadtrates (siehe ÖPNV-Beschleunigung). Das öffentliche Interesse an einem gut funktionierenden ÖPNV überwiegt hier dem Interesse einzelner, sein Privatfahrzeug möglichst nah an der „Haustüre“ zu parken. Nachdem die Verlängerung des Haltverbotes für den Einsatz des Buszuges ohne Alternative war, wurde der örtliche Bezirksausschuss nicht eingebunden.
Diese Vorgehensweise erfolgt seit Jahren bei allen Bezirksausschüssen und führte bisher zu keinen Beschwerden.
Wir gehen davon aus, dass mit Beantwortung Ihrer Fragen die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.