München macht Druck: Die Staatsregierung beim Wort nehmen – Verschleierungsverbot an Münchner Bildungsstätten jetzt umsetzen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.6.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
„Der Stadtrat beschließt: an Bildungseinrichtungen in der LHM – auch pri- vaten und solchen des Freistaates – wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Verbot der muslimischen Gesichtsverschleierung in Kraft gesetzt. Dieses gilt für Lehrende wie Schülerinnen. Es gilt an allen Münchner Bildungseinrichtungen.“
Nach § 60 Abs. 9 S. 1 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Ihr Antrag fällt nicht in die Zuständigkeit des Stadtrats, weshalb eine Behandlung mittels Antwortschreiben erfolgt.
Das Verbot der Gesichtsverhüllung an Bildungseinrichtungen fällt in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers.
Der Landtag des Freistaates Bayern hat kürzlich das „Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern“ beschlossen, welches mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft getreten ist. Das entsprechende Verbot wird in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufgenommen. Außerdem werden das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt. Der Begründung des Gesetzentwurfes ist aber zu entnehmen, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung in Teilen ohnehin nur um eine Klarstellung der bisher bereits bestehenden Regelungen handelt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.