Nazi-Märsche von der Wiesn verbannen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Anna Hanusch und Dominik Krause (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.10.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Der Antrag ist deshalb als Angelegenheit der laufenden Verwaltung anzusehen, weil die Bitten Ihres Antrages bereits durch Beschlüsse des Münchner Stadtrates erledigt sind und diese ausschließlich den vollumfänglichen Vollzug durch die Verwaltung erforderlich machen.
Mit Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, dass die Stadtverwaltung sicherstellt, dass weder in den Festzelten noch beim Trachten- und Schützenumzug Musik gespielt wird, die als Instrument zur Verherrlichung nationalsozialistischer Ideologie komponiert wurde. Zu diesem Zweck soll das Kulturreferat beauftragt werden, eine Liste von einschlägigen Stücken, deren Abspielen verboten ist, zu erstellen. Diese soll dann den teilnehmenden Kapellen zuvor übermittelt werden.
Im § 4 Abs. 2 Buchstabe f der Oktoberfest-Verordnung ist festgeschrieben, dass es den Besucherinnen und Besuchern der Festwiese sowie den Beschickerinnen und Beschickern der Festwiese und dem von den Beschickerinnen und Beschickern angestellten Personal nicht erlaubt ist, „rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten, Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren sowie rassistisches, fremdenfeindliches, homophobes, gewaltverherrlichendes oder rechts- bzw. linksextremistisches Propagandamaterial mitzuführen“.
Damit ist bereits ein Verbot formal ausgesprochen, dass Musik gespielt wird, die als Instrument zur Verherrlichung nationalsozialistischer Ideologie komponiert wurde.
Des Weiteren hat die Landeshauptstadt München die Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit eingerichtet, die jederzeit gern beratend zur Verfügung steht.Um die Einhaltung dieser Regelung besser gewährleisten zu können, wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft nachfolgende Maßnahmen veranlassen:
1.) Alle zum Oktoberfest zugelassenen Festwirte werden noch einmal angeschrieben und zur Einhaltung der Regelung aufgefordert. Des
Weiteren werden die Festwirte gebeten, die Musikkapellen vertraglich zur Einhaltung zu verpflichten und die Kontaktdaten der Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschen-
feindlichkeit für Rückfragen bei Unklarheit zur Einordnung eines Musikstückes zu übermitteln.
2.) Im Zuschussvertrag für den Festring München e.V. zur Durchführung des „Einzug der Wiesnwirte“ und dem „Oktoberfest Trachten- und Schützenzug“ wird der Passus: „Der Festring München e.V. wird verpflichtet, in die Verträge mit den Musikkapellen der beiden Festumzüge aufzunehmen, dass keine Musik gespielt werden darf, die rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Inhalte hat bzw. zu deren rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Propaganda zum Zweck hatte, komponiert wurde.“ aufgenommen.
Der Festring München e.V. erhält ebenfalls die Kontaktdaten der Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit für eventuelle Rückfragen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.