Wohnungsbau an den Isarauen
Antrag Stadträtinnen Ulrike Boesser, Heide Rieke und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 13.11.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 13.11.2014 forderten Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf, in Abstimmung mit der Eigentümerin Stadtwerke München ein planerisches Konzept vorzulegen, um auf dem Gelände der Stadtwerke München zwischen Hans-Preißinger-Straße und Schäftlarnstraße Wohnungsbau zu ermöglichen.
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch den beigefügten Beschluss vom 24.01.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10113) entsprochen wurde.
Wir bedanken uns für die vorausgegangenen Fristverlängerungen. In unserem Schreiben vom 12.6.2017 wurde um eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2017 gebeten. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden, da das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Entscheidung des Stadtrates zum Gasteig abgewartet hat.
Ein Ziel dieses Beschlusses ist es, das Gelände der Hans-Preißinger-Straße 8 als Interimsstandort für den Gasteig zu nutzen. Die Planungen gehen von einer Interimsnutzung voraussichtlich bis zum Jahr 2025 aus.
Hierzu heißt es unter Punkt 7 des Beschlusses:
Stadtratsfraktion die Grünen / Rosa Liste vom 15.9.2016 Antrag Nr. 14-20 /A 03384:
„(...) Eine Nachnutzung des Grundstücks ist nach derzeitigem Sachstand erst ab dem Jahr 2026 möglich. Die Stadtwerke München GmbH wird rechtzeitig vorher mit der Planung zur Entwicklung des Grundstücks beginnen.“
Hierzu äußern sich die Stadtwerke München GmbH (SWM) als Grundstückeigentümer der Hans-Preißinger-Straße 8 in ihrer Stellungnahme zum o.g. Beschluss wie folgt:
„Das Areal ist aus Sicht der SWM mittelfristig für eine Überbauung mit Wohnen und teils Gewerbe sehr gut geeignet.(...) Diese Entwicklungsperspektive verschiebt sich durch die avisierte Zwischennutzung durch den Gasteig um mehrere Jahre – ist aber in Folge erneut aufzugreifen.“Der Stadtrat ergänzte den Antrag der Referenten um Punkt 11 „Die Stadtwerke München (SWM) werden beauftragt, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Weiterentwicklung des Geländes Hans-Preißinger-Straße 8 so rechtzeitig zu beginnen, dass mit dem Ende der Interimsnutzung die allgemeine Wohnbebauung und der Werkswohnungsbebauung unverzüglich begonnen werden können.“
Damit hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen Auftrag erhalten zusammen mit den SWM das Gebiet zu entwickeln, genau wie es von Ihnen in Ihrem Antrag gefordert wurde.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.