Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab Montag, 19. März, Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbst gefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Siegestor bis zur Martiusstraße. Der Schwabinger Künstlermarkt beginnt am 24. März und endet am 28. Oktober. Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten, etwa Malerei, Grafik, Originaldrucke oder Originalfotografie. Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen.
Bei der Antragstellung müssen die Künstlerinnen und Künstler persönlich und mit einem gültigen Ausweis vorsprechen. Die Bewerber müssen über 18 Jahre alt sein. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zudem die Zustimmung der Ausländerbehörde. Benötigt werden bei der Antragstellung außerdem ein oder mehrere Verkaufsmuster. Die Gebühr beträgt 80 Euro. Genehmigungen können bei der Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56, Telefon 2 33-3 86 12, beantragt werden. Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit der Bezirksinspektion sind im Internet unter www.kvr-muenchen.de erhältlich.