Entfall des Sportgeländes der Allianz am Englischen Garten für den Breitensport?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Thomas Schmid und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 12.12.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 12.12.2017 nehme ich Bezug.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgestellt:
„Der Sportverein Weißblau-Allianz München e.V. wurde 1926 als Firmen- sportverein der Allianz Versicherung in München gegründet. Bereits 1948 stand dem Verein am südlichen Teil der Osterwaldstraße ein Sportplatz mit einem Clubheim zur Verfügung. Seit 1981 verfügt der Verein über das Sport- und Freizeitzentrum am Rande des Englischen Gartens. Historisch gesehen wurde diese Sportanlage 1981 im Landschaftsschutzgebiet nur genehmigt, weil es sich um eine nahezu ‚gemeinnützige‘ Anlage handelt, die durch den Betriebssport der Mitarbeitergesundheit Nutzen bringen sollte.
Nun wurde bekannt, dass der Pachtvertrag zwischen dem SV Weißblau- Allianz München e.V. und der Allianz zum 31.7.2018 gekündigt wurde. Der neue Nutzer, ein kommerzieller, international agierender Fitnesskonzern, hat seine Pläne für das Gelände bereits erstellt und vorgelegt. Er plant offensichtlich bauliche Veränderungen und die Erweiterungen der Parkplätze um das Fünffache.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
War der Sachverhalt der Verwaltung bekannt?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport war nicht unterrichtet und hat von dem Sachverhalt bedauerlicher Weise erst durch die Zeitung erfahren. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte hierzu ergänzend auf Anfrage Folgendes mit:
„Am 23. November 2017 haben Vertreter der Allianz beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgesprochen. Es wurde das Konzept des privaten Sportclubbetreibers vorgestellt, dem nach Auskunft der Allianz das Anwesen in Erbpacht angeboten werden sollte.
Bei diesem Gespräch hat die Allianz ihre Planungen für die zukünftige Nutzung des Geländes vorgestellt. Dazu sind neben einer gewerblichen Sportnutzung unter anderem auch ein Außenschwimmbad und eine Event-Gastronomie mit zusätzlichen Parkplatzanlagen vorgesehen. Auch das Hauptgebäude soll grundlegend saniert, bzw. umgebaut und erweitert werden. Hierzu hat mittlerweile auch schon die Presse berichtet.
Zu diesen Planungen haben sowohl die Lokalbaukommission als auch die Stadtplanung klargestellt, dass die beabsichtigte Umnutzung in ein gewerbliches Sport- und Freizeitgelände nicht genehmigungsfähig sein dürfte. Das Gelände beurteilt sich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt Sport dar. Zudem liegt ein Landschaftsschutzgebiet vor.“
Frage 2:
Was wurde seitens der Stadtverwaltung unternommen, um den Erhalt des Breitensports am bestehenden Standort zu sichern?
Antwort:
Das Sport- und Freizeitzentrum befindet sich derzeit im Eigentum der Allianz AG. Der bestehende Pachtvertrag mit dem nutzenden Verein SV Weißblau-Allianz München e.V. wurde zum 31.7.2018 gekündigt. Aus baurechtlicher Sicht kann die Fa. Allianz weder gezwungen werden, die bisherige Vereinsnutzung fortzuführen, noch zu entscheiden, an wen sie das Grundstück künftig verpachtet. Insofern käme es nunmehr darauf an, was die Allianz weiter beabsichtigt.
Frage 3:
Sind die Nutzungspläne des zukünftigen Pächters mit der Lage im Landschaftsschutzgebiet Hirschau und Obere Isarau vereinbar?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte hierzu auf Anfrage Folgendes mit:
„Wie oben dargelegt, sind die Planungen für eine gewerbliche Sport- und Freizeitnutzung nicht zulässig. Diese Beurteilung ist der Allianz AG seit 23.11.2017 bekannt.“
Frage 4:
Gibt es für den Sportverein und seine 4.000 Mitglieder ein Alternativgrundstück/ Ausweichflächen, auf dem die Ausübung der verschiedenen Sportarten gesichert wäre?
Antwort:
Ein Alternativgrundstück ist nicht vorhanden. Auch die bestehenden Bezirkssportanlagen im Stadtgebiet sind derzeit ausgelastet. Hinzu kommt der Umbau/die Modernisierung von vier bestehenden Bezirkssportanlagen im Jahr 2018, was bereits jetzt zu erheblichen Problemen bei Ausweich- und Ersatzflächen führt.
Hinsichtlich der Schulsporthallen stellt sich die Situation so dar, dass diese in den betreffenden Stadtbezirken zu rund 95% (Doppel- und Dreifachsporthallen) bzw. 73% (Einfach- und Kleinsporthallen) ausgelastet sind. Das Referat für Bildung und Sport, Zentrales Immobilienmanagement hat den SV Weißblau-Allianz München e.V. daher um entsprechende Daten gebeten, damit ermittelt werden kann, in welchem Umfang dem Verein ggf. Ersatzflächen angeboten werden können. Angesichts der oben dargestellten Belegungssituation der Schulsporthallen ist aber davon auszugehen, dass der bislang in der vereinseigenen Dreifachsporthalle laufende Sportbetrieb nur teilweise in städtische Sporthallen verlegt werden kann.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung angedacht, um den Erhalt des Sportvereins kurz- und langfristig zu sichern?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte hierzu auf Anfrage Folgendes mit:
„Entsprechend der Beantwortung zur Fragen 1+ 3 ist die von der Allianz vorgesehene Umnutzung in ein gewerbliches Sport- und Freizeitgelände nicht zulässig. Allerdings kann aus baurechtlicher Sicht die Allianz auch nicht gezwungen werden, die bisherige Vereinsnutzung fortzuführen. Insofern käme es nunmehr darauf an, was die Allianz weiter beabsichtigt.“
Das Referat für Bildung und Sport stellt hierzu ergänzend fest: Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter ist schriftlich an die Fa. Allianz herangetreten, um sich für den Erhalt der Sportflächen einzusetzen. Ein erstes Gespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister und der Allianz AG hat ebenfalls bereits stattgefunden.