Gefährliche Chemikalien minimieren IV – ÖKOPROFIT erweitern um nachhaltiges Chemikalienmanagement
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP), Herbert Danner, Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) und Brigitte Wolf, Cetin Oraner (Die Linke) vom 19.9.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Zur Bearbeitung Ihres Antrages haben sich das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft abgestimmt. Beide Referate sind seit 1998 für die Durchführung des vereinfachten betrieblichen Umweltmanagementsystems ÖKOPROFIT in München zuständig und verfügen auch über die Eigentumsrechte an den ÖKOPROFIT-Arbeitsmaterialien, die die Grundlage von ÖKOPROFIT bilden. Die genannten Referate koordinieren im Rahmen ihrer laufenden Steuerungsaufgaben von ÖKOPROFIT die Aktualisierung der ÖKOPROFIT-Arbeitsmaterialien, die allen deutschen ÖKOPROFIT-Kommunen gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt werden. Die neueste Version der Arbeitsmaterialien ÖKOPROFIT wird Ende März 2018 erscheinen.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Sie beantragen, dass das Umweltberatungsprogramm ÖKOPROFIT um das Thema „nachhaltiges Chemikalienmanagement“ erweitert wird. Hierzu ist anzumerken, dass bei ÖKOPROFIT schon immer Augenmerk auf das Chemikalien-/Gefahrstoffmanagement in dem Sinne gelegt wird, dass Gefahren für Mensch und Natur durch bestimmte Gefahrstoffe abzuwehren sind. Die gesamte Beratung der ÖKOPROFIT-Betriebe ist bereits auf diesen Ansatz ausgelegt. Darüber hinausgehend haben das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft Ihre Anregung bereits in die Aktualisierung der ÖKOPROFIT-Arbeitsmaterialien 2018 einfließen lassen und das entsprechende Arbeitsheft, Arbeitsblatt, Beispielarbeitsblatt und die Checkliste für die Kommissionsprüfung wie folgt erweitert:
Im thematischen Arbeitsheft Nr. 6 der Arbeitsmaterialien mit dem Titel „Gefahrstoffe“ wurden folgende textliche und grafische Ergänzungen vorgenommen:-Ergänzung der Einleitung um das Thema Gefahrstoffmanagement
-Ergänzung des Kapitels 2.1 um die Definition nachhaltiger Chemikalien -Aufnahme des Themas Substitutionsprüfung im Kapitel 2.3.3
-Aufnahme eines Gefahrstoffmanagementsystems in das Kapitel 2.6
Bei ÖKOPROFIT spiegelt sich der theoretische Inhalt der thematischen Arbeitshefte praxisnah in Excel-basierten Arbeitsblättern wider. Daher wurde das Pflicht-Arbeitsblatt Nr. 6-1, das ein Gefahrstoffkataster abbildet, um eine Spalte ergänzt, in der die ÖKOPROFIT-Firmen den Termin der durchgeführten Substitutionsprüfung eintragen können. Ansonsten waren die Arbeitsblätter schon gut für ein Gefahrstoffmanagementsystem geeignet. Es wurde daher kein weiterer Anpassungsbedarf gesehen.
Neben Arbeitsheft und Arbeitsblättern werden den ÖKOPROFIT-Betrieben auch vollständig ausgefüllte Beispielarbeitsblätter zur Verfügung gestellt. Das bereits existierende Beispielarbeitsblatt zum Thema Gefahrstoffmanagement wurde um eine Substitutionsprüfung erweitert.
Die genannten Änderungen an den Arbeitsmaterialien entfalten auch Wirkung auf die Auszeichnung als „ÖKOPROFIT-Betrieb“. Diese Auszeichnung „ÖKOPROFIT- Betrieb“ erhalten nur Firmen, die die ÖKOPROFIT-Kommissionsprüfung in allen Teilen erfolgreich absolviert haben. In der Checkliste zur Kommissionsprüfung wurde die bereits bestehende Pflichtfrage Nr. 67 zum Gefahrstoffmanagement ebenfalls um den Aspekt der Substitutionsprüfung ergänzt.
Mit den genannten Änderungen im Arbeitsheft, Arbeitsblatt, Beispielarbeitsblatt und der Checkliste für die Kommissionsprüfung ist sichergestellt, dass die ÖKOPROFIT-Betriebe zum Thema nachhaltiges Chemikalienmanagement nicht nur sehr gut beraten werden können, sondern auch ihre Aktivitäten in dem Bereich sehr gut dokumentieren können. Das von Ihnen im Antrag genannte Ziel, die Vermeidung und Reduzierung von besonders besorgniserregenden Chemikalien in Produkten und Herstellungsprozessen darzustellen und über Alternativen zu beraten, kann also mit den ÖKO-PROFIT-Arbeitsmaterialien 2018 erreicht werden.
Über die Änderungen zum nachhaltigen Chemikalienmanagement hinaus wurden viele weitere Aktualisierungen vorgenommen, u. a. Erklärvideos zum Ausfüllen der Arbeitsmaterialien, Stärkung des Themas Abfallvermeidung und Materialeffizienz sowie die Anpassung aller Unterlagen an die neue internationale Umweltnorm DIN ISO 14001:2015 inklusive eines Umweltmanagementhandbuchs. ÖKOPROFIT-Betriebe sind mit diesen Ar-beitsmaterialien hervorragend für die komplette Einführung eines Umweltmanagementsystems wie der internationalen DIN ISO 14001 oder eines EMAS-Systems (Eco-Management and Audit Scheme der Europäischen
Union) gerüstet.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.