Münchens Problem-Spielplätze – was unternimmt die Stadt?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.10.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 24.10.2017 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Erst dieser Tage thematisierte die Lokalpresse hartnäckige ‚Problemzonen‘ rund um eine Reihe von Münchner Spielplätzen. Der besonders plakative Fall des Spielplatzes am Hartweg in Freimann ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Hier beklagen sich Anwohner trotz verstärkter Kontrollen durch Polizei und Mitarbeiter der Grünanlagenaufsicht weiterhin über nächtliche Drogen- und Alkoholexzesse sowie Lärmbelästigungen, die von meist jugendlichen Banden ausgingen. Auch Autos in der Umgebung des Spielplatzes seien wiederholt beschädigt worden (wiedergegeben nach: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/schwabing-freimann-ort43408/freimanndrogen-alkohol-und-schmuddeleien-spielplatz-am-hartweg-8790628.html#idAnchComments; zul. aufgerufen: 23.10.2017, 16.55 Uhr; KR). – Auch andere Spielplätze im Stadtgebiet haben sich offenbar zu handfesten Problemzonen entwickelt. Konkret erwähnt werden in der Lokalpresse etwa die Spielplätze am Posseltplatz (Neuhausen), am Leonrodplatz, am Mangfallplatz (Harlaching), an der Hornbergerstraße (Aubing) sowie der Spielplatz am Alten Botanischen Garten.
Allenthalben handelt es sich bei den geschilderten Problemlagen, die regelmäßig auch in den zuständigen Bezirksausschüssen zur Sprache kommen, nicht allein um Aufgaben der Polizei; auch andere städtische Institutionen wie das KVR und der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) stehen in der Pflicht. – Es stellen sich Fragen.“
Frage 1:
Inwieweit gibt es ein integriertes Handlungskonzept der Stadt, das koordi- nierte Maßnahmen verschiedener städtischer Einrichtungen zur Problem- bewältigung rund um die in Verruf geratenen Spielplätze vorsieht? Wenn nicht – inwieweit kann die LHM die Notwendigkeit eines solchen Handlungskonzepts erkennen? Inwieweit ist ein solches Handlungskonzept der Stadt möglicherweise schon in Vorbereitung?
Antwort:
Unerwünschte nächtliche Aktivitäten treten in öffentlichen Grünanlagen und Parks selten auf. Das Baureferat reagiert hier situativ und bedarfsgerecht. Ein Handlungskonzept ist daher nicht erforderlich.
Frage 2:
Inwieweit ist die Möglichkeit einer verstärkten polizeilichen Bestreifung einschlägig bekannter Problem-Spielplätze während der gesamten Nachtstunden realistisch und erfolgversprechend?
Antwort:
Die von Ihnen gestellte Frage betrifft ausschließlich Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit ist die Beantwortung Ihrer Frage daher nur durch das Polizeipräsidium München möglich.
Frage 3:
Vereinzelt wurden Spielplätze komplett eingezäunt, um ein unbefugtes Betreten während der Nachtstunden zu unterbinden. Welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Inwieweit wäre eine generelle Einzäunung erkannter Problem-Spielplätze ein gangbarer Lösungsansatz?
Antwort:
Das Baureferat behandelt jeden Fall in passender, maßvoller Weise. Es werden keine Überregulierungen getroffen. Nächtliche Nutzungsbeschränkungen kommen nur bei gravierenden Problemen in Frage, Einzäunungen sind kein genereller Lösungsansatz.