Stadtbezirksbudget seit 1.1.2018 eingeführt – Aber wo bleiben die Vollzugsregeln?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) und Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) vom 21.2.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 21.2.2018 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Seit 1.1.2018 stehen den Münchner Bezirksausschüssen höhere finanzielle Mittel, das so genannte Stadtbezirksbudget zur Verfügung. Der Münchner Stadtrat hatte diese Neuregelung in seiner Vollversammlung am 26.7.2017 beschlossen, um den Handlungsspielraum der Bezirksausschüsse zu erhöhen und eine verstärkte Bürgerpartizipation bei kleineren Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im Stadtbezirk zu ermöglichen. Mit Ziffer II Nr. 3 des Antrags der Referenten wurde das Direktorium beauftragt, ‚die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Budget der Bezirksausschüsse wie vorgetragen weiter zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen‘. Eigentlich hätte man erwartet, dass die neuen Richtlinien bis Ende 2017 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden, damit sie ab 1.1.2018 angewendet werden können. Dies ist jedoch nicht geschehen, und mittlerweile ist es Ende Februar 2018! Bisher gibt es keine Regelungen, wie Bürgerinnen und Bürger in die Budgetverwendung miteinbezogen werden, keine Anweisungen für welche Vorhaben das neue Budget ausgegeben werden darf und keine Richtlinien wie die praktische Abwicklung erfolgt. Damit in 2018 das Geld tatsächlich in den Stadtbezirken verwendet werden kann, bedarf es sehr schnell konkreter Handlungsanweisungen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Gibt es einen Vorschlag der einheitlichen Bürgerbeteiligung?
Antwort:
Die Bürgerinnen und Bürger werden nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates zur Einführung der neuen Zuwendungsrichtlinien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über das Stadtbezirksbudget informiert. Die Bevölkerung des Stadtbezirkes kann sich dann ganzjährig mit Vorschlägen an ihren Bezirksausschuss wenden. Der Bezirksausschuss ist in seiner Entscheidung frei, wie er mit den eingegangenen Vorschlägen umgeht,ob dies also beispielsweise im Rahmen der regulären BA-Sitzung, in Sondersitzungen oder in Einwohnerversammlungen geschieht. Die vom Bezirksausschuss endgültig beschlossenen Maßnahmen („Bestellung städtischer Leistungen“) sollen in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.
Frage 2:
Wie werden die Bezirksausschüsse bei der sachgerechten Verwendung des Stadtviertelbudgets unterstützt?
Antwort:
Die Bezirksausschüsse sollen bei der Verwendung ihres Budgets größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Aus diesem Grund wird auch keine prozentuale Aufteilung für die Verwendung des Budgets vorgeschlagen. Die Bezirksausschüsse können bei einem entsprechenden Stadtratsbeschluss damit selbst Prioritäten setzen und entweder die Bestellung städtischer Leistungen oder die Zuschüsse an Dritte forcieren. Eine Ausnahme wird, wie bisher auch, die Durchführung eigener Veranstaltungen betreffen. Hier wird dem Stadtrat vorgeschlagen, einen bestimmten Anteil des Budgets vorzusehen. Um bei der Bestellung städtischer Leistungen sachgerecht entscheiden zu können, wird vorgeschlagen, dass das jeweils zuständige Fachreferat den Bezirksausschuss nach erfolgtem Antrag im Rahmen einer Beschlussvorlage zur endgültigen Entscheidung über die tatsächliche und rechtliche Realisierbarkeit, die Kosten und die möglichen Folgekosten der Maßnahme informiert.
Frage 3:
Wie und wann wird diese neue Möglichkeit der Bürgerbeteiligung kommuniziert?
Antwort:
Die Bürgerinnen und Bürger werden nach dem Stadtratsbeschluss über die neuen Zuwendungsrichtlinien durch Pressemitteilungen sowie einen veränderten Internetauftritt auf die erweiterte Möglichkeit, sich mit Vorschlägen zur Bestellung städtischer Leistungen an ihren Bezirksausschuss zu wenden, hingewiesen.
Frage 4:
Gibt es eine Liste von städtischen Leistungen der Fachreferate, die über das Stadtviertelbudget finanziert werden können?
Antwort:
Eine sog. Beispielsliste wird sowohl den Bezirksausschüssen als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Diese Liste wird sukzessive angepasst bzw. erweitert werden.
Frage 5:
Welche Zwischenlösung wird für das Jahr 2018 vorgeschlagen, damit in der verkürzten Zeit die Realisierung von Vorhaben ermöglicht wird? Ist eine Übertragung der verbleibenden Mittel ins nächste Jahr vorgesehen?
Antwort:
Wie den Bezirksausschüssen bereits im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses vom 26.7.2017 mit Schreiben vom 29.5.2017 mitgeteilt wurde, können die ab 2018 zur Verfügung stehenden höheren Mittel auch auf Basis der aktuell noch geltenden Zuwendungsrichtlinien sowohl für Zuschüsse an Dritte, aber auch für eigene Veranstaltungen und die Bestellung städtischer Leistungen verwendet werden. Mit der Neufassung der Zuwendungsrichtlinien soll nur das bisher schon mögliche Instrument der „Bestellung städtischer Leistungen“ explizit in die Budgetrichtlinien integriert werden. Nicht verbrauchte Mittel können einmalig in das kommende Jahr übertragen werden, Mittel für bereits beschlossene, investive Maßnahmen auch darüber hinaus.
Frage 6:
Wann wird die Vorlage dem Stadtrat vorgelegt?
Antwort:
Nach dem Stadtratsbeschluss vom 26.7.2017 wurden die Bezirksausschüsse im Rahmen des BA-Vorsitzendentreffens um Vorschläge für die o.g. Beispielsliste gebeten. Anschließend erfolgte die Einbindung aller Fachreferate. Derzeit wird die Anhörung der Bezirksausschüsse auf Basis dieser Ergebnisse vorbereitet. Die Vorlage wird dem Stadtrat nach Anhörung der Bezirksausschüsse und anschließender Vorberatung in der Bezirksausschuss-Satzungskommission noch vor der Sommerpause 2018 vorgelegt.