Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Villa in der Prinzenstraße 30 – Informationen zum bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren Archiv
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Rathaus Umschau 58 / 2018, veröffentlicht am 23.03.2018
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an dem vom Bauherrn beabsichtigten Abbruch des Gebäudes in der Prinzenstraße 30 teilt das Referat für Stadtplanung den aktuellen Sachverhalt mit:
Am 21. Februar 2018 ging bei der Lokalbaukommission ein Antrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Prinzenstraße 30 ein, der gleichzeitig einen Abbruch der bestehenden Villa zur Folge hat.
Das Anwesen in der Prinzenstraße 30 ist Bestandteil des Ensembles „Villenkolonie Neuwittelsbach“. Die Beseitigung des Gebäudes würde sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken und bedarf folglich einer Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Die Lokalbaukommission prüft daher sowohl als Bauaufsichtsbehörde als auch Untere Denkmalschutzbehörde sowie Untere Naturschutzbehörde die vorliegenden Anträge wie auch eventuelle Verstöße gegen die Baumschutzverordnung.
Zudem untersucht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege derzeit, ob die Villa auch Qualitäten besitzt, die eine Eintragung als Einzeldenkmal rechtfertigen. Das Ergebnis wird in die Entscheidung der Lokalbaukommission zu den vorliegenden Anträgen einfließen.
Solange die bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren andauern, dürfen weder Bau- noch Abbrucharbeiten an dem besagten Anwesen durchgeführt werden. Eine entsprechende Verfügung hat die Lokalbaukommission bereits vorsorglich unter Androhung eines Zwangsgeldes am 20. März erlassen.
Es wird ausdrücklich betont, dass es keine Hinweise für geplante unerlaubte Abbrucharbeiten gibt, sondern die Anordnung rein vorsorglich getroffen wurde.