„Keine Sicherheitslücken erlauben“ – weist München kriminelle Asylbewerber aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 20.10.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 20.10.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Die Ministerpräsidenten und Innenminister mehrerer Bundesländer haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass straffällig gewordene Asylbewerber konsequent und zügig ausgewiesen werden. ‚Die, die kriminell geworden sind, müssen sofort abgeschoben werden. Das hat mit dem Schutz der Bürger zu tun. Da dürfen wir uns keine Sicherheitslücken erlauben‘, sagt Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Etliche schwerwiegende Verbrechen (darunter Vergewaltigungen und Morde) des letzten Jahres hätten sich verhindern lassen, wenn die bestehenden Gesetze eingehalten worden wären.“
Zu Ihrer Anfrage vom 20.10.2017 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie stellt sich die Situation derzeit in München dar? Wie viele Asylbewerber wurden straffällig, nachdem sie bereits einen Ausweisungsbescheid erhalten haben? Um welche Straftaten handelt es sich?
Antwort:
Die Ausländerbehörde kommt ihrem gesetzlichen Auftrag nach und erlässt einen Ausweisungsbescheid, soweit dies im Einzelfall rechtlich möglich ist. Die nach dem Erlass eines Ausweisungsbescheids begangenen Straftaten werden weder zahlenmäßig noch deliktspezifisch erfasst. Die statistische Erfassung von Straftaten obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Selbstverständlich bezieht die Ausländerbehörde aber Straftaten, die nach dem Erlass einer Ausweisungsverfügung begangen werden, in ein noch nicht abgeschlossenes Ausweisungsverfahren ein und würdigt diese entsprechend.
Frage 2:
Wie kann sichergestellt werden, dass kriminelle Asylbewerber künftig konsequent und schnellstmöglich abgeschoben werden?
Antwort:
Bereits seit April 2016 informieren Polizei und Ausländerbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über straffällig gewordene Asylbewerberinnen und Asylbewerber, um in diesen Fällen ein beschleunigtes Asylverfahren und eine zeitnahe Aufenthaltsbeendigung zu gewährleisten, soweit diese durchführbar ist.
Frage 3:
Wie viele in München befindliche Asylbewerber müssten bei Anwendung geltenden Rechts (Dublin-Verordnung) in andere EU-Staaten bzw. ihre Heimatländer überstellt werden? Wie viele werden tatsächlich überstellt (bitte Angaben zu den Stichtagen 30.9. und 31.10.2017)?
Antwort:
Für Rücküberstellungen in andere EU-Staaten aufgrund der Dublin III-Verordnung ist die Ausländerbehörde München nicht zuständig. Diese werden seit Juli 2016 zentral bei der Regierung von Oberbayern – Zentrale Ausländerbehörde koordiniert und durchgeführt.
Frage 4:
Wie viele Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt wurde, erhielten eine Duldung zum weiteren Aufenthalt? Aus welchen Gründen?
Antwort:
Derzeit befinden sich ca. 251 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Duldung in München (Stand: 8.11.2017). Die Gründe für die Ausstellung einer Duldung sind äußerst vielgestaltig und reichen von der Reiseunfähigkeit wegen einer notwendigen medizinischen Behandlung über die bevorstehende Geburt eines Kindes, welches ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben wird, bis hin zu fehlenden Identitätsnachweisen oder Reisedokumenten. Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles werden Duldungen teils auch nur kurzfristig erteilt (jeweils ein bis drei Monate), um etwa die Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten durch die hiervon betroffenen Personen eng begleiten und überwachen zu können.
Frage 5:
Durch welche Maßnahmen kann die LH München noch dazu beitragen, künftig schwere Straftaten durch ausreisepflichtige Asylbewerber zu verhindern?
Antwort:
Die Ausländerbehörde ist festes Mitglied in verschiedenen Arbeitsgruppen und arbeitet dort eng mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und anderen fachlich betroffenen Einrichtungen zusammen, um delinquentes Verhalten möglichst zu verhindern. In Abstimmung mit den genannten Akteuren geht die Ausländerbehörde in diesem Zusammenhang gezielt auf einzelne Personen zu und belehrt diese über die ausländerrechtlichen Konsequenzen, die im Falle strafrechtlicher Verurteilungen drohen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.