Umbau Wotanstraße 88 in ein Flexi-Heim für Flüchtlingsfamilien und wohnungslose Familien
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 22.9.2017
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 22.9.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Auf Antrag der CSU Stadtratsfraktion wurde o. g. Beschluss wegen Abstimmungsbedarf in den nächsten Sozialausschuss vertagt. Tatsächlich besteht hier aufgrund der immensen Kosten, der großen Verzögerungen und der offensichtlichen Fehleinschätzungen in 2015 Klärungsbedarf. Mit Beschluss vom 30.9.2015 wurde dem Stadtrat die Wotanstraße 88 mit der Begründung das Anwesen sein ‚in gutem Zustand und könnte rasch auf den Standard einer Gemeinschaftsunterkunft gebracht werden‘, zur Anmietung empfohlen.
Im jetzigen Beschluss ist davon nicht mehr die Rede. Vielmehr sollen die Stockwerke 1-7 ‚bis auf die Wand-Stützenkonstruktion entkernt werden‘. Nicht zu vergessen ist, es handelt sich um ein Mietobjekt. Darüber hinaus war das Gebäude von Anfang an aus brandschutztechnischer Sicht für die angedachte Nutzung offenbar nicht geeignet.“
Zu Ihrer Anfrage vom 22.9.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wer hat die Einschätzung 2015 getroffen und bei welchen weiteren Objekten hat sich die Einschätzung als grob falsch herausgestellt?
Antwort:
Wie bereits von Ihnen ausgeführt, wurde das Objekt zur dezentralen Flüchtlingsunterbringung angemietet. Die Einschätzung von 2015 war vor diesem Hintergrund zutreffend.
Frage 2:
Wenn man alle Kosten mit einrechnet, was kostet 1 m² Wohnfläche ab Bezug wenn man davon ausgeht, dass der Mietvertrag wie vorgesehen endet und die Rückbaukosten maximal übernommen werden?
Antwort:
Mitte Oktober fand ein Gespräch mit Vertretern der Stadt und Vertretern der Vermieterseite zum Thema „Mietvertragsverlängerung“ statt. Vertreterder Vermieterseite zeigten sich sehr verhandlungswillig und sprachen sich, unter Einhaltung weiterer Verhandlungspunkte, gegenüber einer Verlängerung des Mietvertrages bis ins Jahre 2040 positiv aus. Das heißt für die Stadt, dass das Objekt ab Erstbezug ganze 21 Jahre genutzt werden wird. Eine Kostenrechnung lässt sich erst nach den finalen Verhandlungen erstellen.
Frage 3:
Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten gibt es, wie lange läuft der Mietvertrag und gibt es ein Sonderkündigungsrecht für die LHM?
Antwort:
Hierzu verweisen wir auf den Beschluss des Sozialausschusses vom 24.10.2017. Des Weiteren verweisen wir auf die Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Wenn man die Gesamtkosten der Maßnahme nimmt, wie viele m² Wohnfläche könnten die GWG und die GEWOFAG damit schaffen? (Durchschnittliche Baukosten mit und ohne Grunderwerb)
Antwort:
Es besteht dringender Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, zu deren Schaffung die Stadt gesetzlich verpflichtet ist. Ein Vergleich mit dem Wohnungsbau ist deshalb nicht sinnvoll.