Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte und Übermittlungssperren können jetzt auch online beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf www.buergerbuero-muenchen.de beantragt werden. Bei Heirat und Umzug, aber auch für Vermieter, Gerichte, Banken und Versicherungen benötigen Münchnerinnen und Münchner unter Umständen eine offizielle Bestätigung über Name, Geburtsdatum und Anschrift. Mit dem Service „Meldebescheinigung online“ kann ein solcher Nachweis jetzt über das Internet angefordert werden. Die Gebühr für die Ausstellung wird ebenfalls online beglichen. Der Gang zum Amt entfällt.
Im Melderegister der Bürgerbüros sind alle Bürger registriert. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Auskünfte über diese Daten angefordert werden. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig und kann ebenfalls online erfolgen. Notwendig ist dafür der neue Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion. Den notwendigen Kartenleser für den neuen Personalausweis bieten auch die Bürgerterminals der Stadtverwaltung.
Um zu verhindern, dass bestimmte Institutionen Auskünfte über persönliche Meldedaten erhalten, kann man eine Übermittlungssperre beantragen. Dieser Service steht kostenfrei im Internet zur Verfügung.
Einige andere Dienstleistungen des Kreisverwaltungsreferats sind schon seit längerer Zeit online möglich, zum Beispiel das Bestellen von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, das Beantragen eines Führungszeugnisses oder das Reservieren von Wunschkennzeichen. Ziel des KVR ist es, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und der Zielsetzungen des Bundesministeriums des Innern und des Bayerischen E-Government-Gesetzes Verwaltungsvorgänge schneller und kostengünstiger zu gestalten – damit der Gang zum Bürgerbüro oder anderen Dienststellen des KVR im Idealfall überflüssig wird.